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Steuer-News
Artikel zum Thema: Betrachtungszeitraum
April 2020
Coronavirus: Härtefall-Fonds Phase 2 - Vorabinfo der WKO
Nachdem in einer ersten Phase für Selbständige Schnellhilfe bis zu 1.000 Euro geleistet wird, hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die zweite Phase des Härtefall-Fonds bekanntgegeben und den Fonds auf 2 Mrd. Euro aufgestockt.
Phase 2 startet nach Ostern.
Welche...
Juli 2012
Berücksichtigung von Aufwendungen der Liebhabereiphase bei späterer Änderung der Bewirtschaftung (Wechsel in die Einkunftsquelle)
Ertragsteuerliche Liebhaberei wird regelmäßig angenommen wenn aus einer Tätigkeit aufgrund der Nähe zur persönlichen Lebensführung insgesamt kein Einnahmenüberschuss zu erwarten ist und dieser Tätigkeit daher die wirtschaftliche...
März 2012
Vorsicht bei "Zuverdienst" und Familienbeihilfebezug
Durch die Familienbeihilfe sollen die Kosten , welche Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern entstehen, ausgeglichen werden. Die Familienbeihilfe kann grundsätzlich nicht nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezogen werden, sondern bis...
Juli 2011
Liebhaberei: Ansatz fiktiver Marktmietzinse bei Vorliegen gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen
Bekanntermaßen werden Vermietungstätigkeiten nur dann steuerlich anerkannt , wenn diese binnen 20 Jahren („ kleine Vermietung “ bei Vermietung von einzelnen Wohnungen oder Eigenheimen) bzw. 25 Jahren („ große Vermietung “ bei...
Artikel zum Thema: Betrachtungszeitraum
![Coronavirus: Härtefall-Fonds Phase 2 - Vorabinfo der WKO](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/corona_1.jpg)
Coronavirus: Härtefall-Fonds Phase 2 - Vorabinfo der WKO
Nachdem in einer ersten Phase für Selbständige Schnellhilfe bis zu 1.000 Euro geleistet wird, hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die zweite Phase des Härtefall-Fonds bekanntgegeben und den Fonds auf 2 Mrd. Euro aufgestockt. Phase 2 startet nach Ostern. Welche...
Berücksichtigung von Aufwendungen der Liebhabereiphase bei späterer Änderung der Bewirtschaftung (Wechsel in die Einkunftsquelle)
Ertragsteuerliche Liebhaberei wird regelmäßig angenommen wenn aus einer Tätigkeit aufgrund der Nähe zur persönlichen Lebensführung insgesamt kein Einnahmenüberschuss zu erwarten ist und dieser Tätigkeit daher die wirtschaftliche...
![Berücksichtigung von Aufwendungen der Liebhabereiphase bei späterer Änderung der Bewirtschaftung (Wechsel in die Einkunftsquelle)](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/36.jpg)
![Vorsicht bei "Zuverdienst" und Familienbeihilfebezug](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/38.jpg)
Vorsicht bei "Zuverdienst" und Familienbeihilfebezug
Durch die Familienbeihilfe sollen die Kosten , welche Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern entstehen, ausgeglichen werden. Die Familienbeihilfe kann grundsätzlich nicht nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes bezogen werden, sondern bis...
Liebhaberei: Ansatz fiktiver Marktmietzinse bei Vorliegen gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen
Bekanntermaßen werden Vermietungstätigkeiten nur dann steuerlich anerkannt , wenn diese binnen 20 Jahren („ kleine Vermietung “ bei Vermietung von einzelnen Wohnungen oder Eigenheimen) bzw. 25 Jahren („ große Vermietung “ bei...
![Liebhaberei: Ansatz fiktiver Marktmietzinse bei Vorliegen gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/78.jpg)
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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