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Steuer-News
Artikel zum Thema: Bruttobesteuerung
August 2010
Bruttobesteuerung ausländischer Kapitalerträge verfassungskonform
Bestimmte Kapitalerträge (beispielsweise Zinsen aus Guthaben bei Banken) unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25% und sind somit endbesteuert . Eine Ausnahme von dieser praktikablen Steuererhebung ist vorgesehen, wenn die Veranlagung der Kapitalerträge...
Juli 2007
Steuerliche Neuerungen durch das Budgetbegleitgesetz 2007
I. Mit Wirkung ab 1. Juli 2007 :: Pendlerpauschale um 10% höher Kleines Pendlerpauschale (EUR p.a.) bisher ab 1. Juli 2007 20 - 40 km 495,- 546,- 40 - 60 km 981,- 1.080,- über 60 km 1.467,- 1.614,-...
Mai 2007
Änderung der Bruttobesteuerung beschränkt Steuerpflichtiger / Novelle zu §§ 99 und 100 EStG lt. AbgÄG 2007
Für beschränkt Steuerpflichtige sah § 99 EStG bisher den Steuerabzug in besonderen Fällen generell in Höhe von 20% der vollen Beträge der Einnahmen vor. Diese Bruttobesteuerung hat der EuGH 12.6.2003, Rs.C-234/01 als gemeinschaftsrechtswidrig qualifiziert,...
März 2004
Neues zur beschränkten Einkommensteuerpflicht
Einkommensteuer von Bruttoeinnahmen Laut EuGH vom 12. Juni 2003 verstößt die Bruttobesteuerung beschränkt Steuerpflichtiger gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Dieses Urteil, welches gegen deutsches Steuerrecht ergangen ist, hat auch für die...
Artikel zum Thema: Bruttobesteuerung
Bruttobesteuerung ausländischer Kapitalerträge verfassungskonform
Bestimmte Kapitalerträge (beispielsweise Zinsen aus Guthaben bei Banken) unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25% und sind somit endbesteuert . Eine Ausnahme von dieser praktikablen Steuererhebung ist vorgesehen, wenn die Veranlagung der Kapitalerträge...
Steuerliche Neuerungen durch das Budgetbegleitgesetz 2007
I. Mit Wirkung ab 1. Juli 2007 :: Pendlerpauschale um 10% höher Kleines Pendlerpauschale (EUR p.a.) bisher ab 1. Juli 2007 20 - 40 km 495,- 546,- 40 - 60 km 981,- 1.080,- über 60 km 1.467,- 1.614,-...
Änderung der Bruttobesteuerung beschränkt Steuerpflichtiger / Novelle zu §§ 99 und 100 EStG lt. AbgÄG 2007
Für beschränkt Steuerpflichtige sah § 99 EStG bisher den Steuerabzug in besonderen Fällen generell in Höhe von 20% der vollen Beträge der Einnahmen vor. Diese Bruttobesteuerung hat der EuGH 12.6.2003, Rs.C-234/01 als gemeinschaftsrechtswidrig qualifiziert,...
Neues zur beschränkten Einkommensteuerpflicht
Einkommensteuer von Bruttoeinnahmen Laut EuGH vom 12. Juni 2003 verstößt die Bruttobesteuerung beschränkt Steuerpflichtiger gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Dieses Urteil, welches gegen deutsches Steuerrecht ergangen ist, hat auch für die...
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mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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