EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Buchführung
Februar 2011
Neue Vollpauschalierungsgrenze begünstigt Land- und Forstwirte
Mit der LuF PauschVO 2011, die für den Zeitraum von 2011 bis 2015 gilt, wurde unter Anderem die Grenze für die Vollpauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 65.500 € auf 100.000 € Einheitswert angehoben. Die Vollpauschalierung ist...
Mai 2010
Verlustvortragsmöglichkeit - VfGH prüft Einschränkung auf betriebliche Einkünfte
Der Ausgleich von Gewinnen und Verlusten und die Besteuerung der bloßen Wertschöpfung des Steuerpflichtigen entsprechen dem Leistungsfähigkeitsprinzip und stellen ein Grundprinzip des Steuerrechts dar. Eine vollkommene Verlustverwertung ist oft nur dann...
Februar 2010
Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 beschlossen
Das zum Jahresende 2009 veröffentlichte Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 (RÄG 2010) soll Erleichterungen für Unternehmen bringen und auch zu einer Annäherung an die Einheitsbilanz (d.h. die unternehmensrechtlichen entsprechen immer mehr den steuerlichen...
August 2009
Sanierungsgewinn durch Schuldnachlass ist nicht von der Pauschalierung bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften umfasst
Die Ermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Einkünften kann – sofern keine Buchführungspflicht besteht (Umsätze größer als 400.000 € oder Einheitswert größer als 150.000 €) oder freiwillig Bücher geführt...
November 2008
Mangelnde Dokumentation von Verrechnungspreisen als Risiko bei Betriebsprüfungen
Die Verrechnung von Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Konzerns hat gemäß § 6 Z 6 EStG so zu erfolgen, als wäre der Geschäftspartner ein fremder Dritter (" arm’s length principle "). In den letzten Jahren war die Tendenz zu beobachten, dass die...
August 2008
UFS verneint Basispauschalierung und Freibetrag für investierte Gewinne
Der UFS hat in seinen jüngsten Entscheidungen (UFS vom 13.6.2008, RV/0451-L/08 sowie RV/0452-L/08) dargelegt, dass bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung kein Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) geltend gemacht werden kann. Die Basispauschalierung des...
Artikel zum Thema: Buchführung
Neue Vollpauschalierungsgrenze begünstigt Land- und Forstwirte
Mit der LuF PauschVO 2011, die für den Zeitraum von 2011 bis 2015 gilt, wurde unter Anderem die Grenze für die Vollpauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 65.500 € auf 100.000 € Einheitswert angehoben. Die Vollpauschalierung ist...
Verlustvortragsmöglichkeit - VfGH prüft Einschränkung auf betriebliche Einkünfte
Der Ausgleich von Gewinnen und Verlusten und die Besteuerung der bloßen Wertschöpfung des Steuerpflichtigen entsprechen dem Leistungsfähigkeitsprinzip und stellen ein Grundprinzip des Steuerrechts dar. Eine vollkommene Verlustverwertung ist oft nur dann...
Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 beschlossen
Das zum Jahresende 2009 veröffentlichte Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 (RÄG 2010) soll Erleichterungen für Unternehmen bringen und auch zu einer Annäherung an die Einheitsbilanz (d.h. die unternehmensrechtlichen entsprechen immer mehr den steuerlichen...
Sanierungsgewinn durch Schuldnachlass ist nicht von der Pauschalierung bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften umfasst
Die Ermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Einkünften kann – sofern keine Buchführungspflicht besteht (Umsätze größer als 400.000 € oder Einheitswert größer als 150.000 €) oder freiwillig Bücher geführt...
Mangelnde Dokumentation von Verrechnungspreisen als Risiko bei Betriebsprüfungen
Die Verrechnung von Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Konzerns hat gemäß § 6 Z 6 EStG so zu erfolgen, als wäre der Geschäftspartner ein fremder Dritter (" arm’s length principle "). In den letzten Jahren war die Tendenz zu beobachten, dass die...
UFS verneint Basispauschalierung und Freibetrag für investierte Gewinne
Der UFS hat in seinen jüngsten Entscheidungen (UFS vom 13.6.2008, RV/0451-L/08 sowie RV/0452-L/08) dargelegt, dass bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung kein Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) geltend gemacht werden kann. Die Basispauschalierung des...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien