EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Bundesfinanzgericht
Januar 2021
Steuerliche Einkünfte eines nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters
Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer an der Kapitalgesellschaft wesentlich (mehr als 25%) beteiligt, sind in der Regel Einkünfte aus selbständiger Arbeit gegeben. Bei einer geringeren Beteiligung liegen typischerweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor,...
Februar 2020
BFG zur steuerlichen Anerkennung von Darlehen im Konzern
Die Anerkennung von Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen ist aus steuerlicher Sicht typischerweise mit zwei Problembereichen verbunden. So kann sich erstens die Frage stellen, ob überhaupt Fremdkapital vorliegt und ein Zinsabzug generell möglich ist...
Mai 2019
Keine Herstellerbefreiung für den Rechtsnachfolger bei unentgeltlichem Erwerb
Private Grundstücksveräußerungen unterliegen nur dann nicht der Immobilienertragsteuer , wenn entweder die Hauptwohnsitzbefreiung zur Anwendung kommt oder die Herstellerbefreiung geltend gemacht werden kann. Die Herstellerbefreiung umfasst nur den Gebäudeanteil...
Mai 2019
Zuzahlung zu Altersheimkosten als außergewöhnliche Belastung
Die Anforderungen an die Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche Belastung umfassen die Aspekte der Außergewöhnlichkeit , Zwangsläufigkeit und der wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ....
Dezember 2018
Wirtschaftliche Belastung nicht maßgeblich für Hauptwohnsitzbefreiung
Die Frage nach der Hauptwohnsitzbefreiung für die Ausnahme von der Immobilienertragsteuer wirft immer neue Konstellationen auf. Entscheidend für die Steuerbefreiung privater Grundstücksveräußerungen ist, dass der Hauptwohnsitz aufgegeben wird und der...
Dezember 2018
Veräußerung einer internationalen Schachtelbeteiligung ist kein endgültiger Vermögensverlust
Grundsätzlich gilt, dass Wertänderungen einer internationalen Schachtelbeteiligung (zumindest 10%ige Beteiligung an einer zumindest ein Jahr gehaltenen ausländischen Kapitalgesellschaft) steuerneutral sind. Im Jahr der Anschaffung besteht die...
Artikel zum Thema: Bundesfinanzgericht
Steuerliche Einkünfte eines nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters
Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer an der Kapitalgesellschaft wesentlich (mehr als 25%) beteiligt, sind in der Regel Einkünfte aus selbständiger Arbeit gegeben. Bei einer geringeren Beteiligung liegen typischerweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor,...
BFG zur steuerlichen Anerkennung von Darlehen im Konzern
Die Anerkennung von Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen ist aus steuerlicher Sicht typischerweise mit zwei Problembereichen verbunden. So kann sich erstens die Frage stellen, ob überhaupt Fremdkapital vorliegt und ein Zinsabzug generell möglich ist...
Keine Herstellerbefreiung für den Rechtsnachfolger bei unentgeltlichem Erwerb
Private Grundstücksveräußerungen unterliegen nur dann nicht der Immobilienertragsteuer , wenn entweder die Hauptwohnsitzbefreiung zur Anwendung kommt oder die Herstellerbefreiung geltend gemacht werden kann. Die Herstellerbefreiung umfasst nur den Gebäudeanteil...
Zuzahlung zu Altersheimkosten als außergewöhnliche Belastung
Die Anforderungen an die Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche Belastung umfassen die Aspekte der Außergewöhnlichkeit , Zwangsläufigkeit und der wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ....
Wirtschaftliche Belastung nicht maßgeblich für Hauptwohnsitzbefreiung
Die Frage nach der Hauptwohnsitzbefreiung für die Ausnahme von der Immobilienertragsteuer wirft immer neue Konstellationen auf. Entscheidend für die Steuerbefreiung privater Grundstücksveräußerungen ist, dass der Hauptwohnsitz aufgegeben wird und der...
Veräußerung einer internationalen Schachtelbeteiligung ist kein endgültiger Vermögensverlust
Grundsätzlich gilt, dass Wertänderungen einer internationalen Schachtelbeteiligung (zumindest 10%ige Beteiligung an einer zumindest ein Jahr gehaltenen ausländischen Kapitalgesellschaft) steuerneutral sind. Im Jahr der Anschaffung besteht die...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien