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Steuer-News
Artikel zum Thema: EU-Mitgliedstaat
September 2017
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2016
Am 30. September 2017 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2016 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische Finanzverwaltung...
September 2016
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2015
Am 30. September 2016 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2015 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische...
Mai 2016
Sanierung eines umsatzsteuerlichen Doppelerwerbs bei Dreiecksgeschäften
Umsatzsteuerliche Dreiecksgeschäfte sind ein beliebter Weg, Reihengeschäfte von drei Unternehmen aus drei unterschiedlichen Mitgliedstaaten abzuwickeln, indem sie dem mittleren Unternehmer ( Erwerber ) die Möglichkeit bieten, Waren von einem Unternehmer aus einem anderen...
September 2015
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2014
Am 30. September 2015 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2014 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische...
April 2015
BFG sieht strenge formale Voraussetzungen für ein Dreiecksgeschäft
Ein jüngst ergangenes Urteil (GZ RV/2100519/2013 vom 5. Jänner 2015) des BFG hat einmal mehr gezeigt wie wichtig es ist, (Umsatz)Steuererklärungen genau und korrekt auszufüllen , da es ansonsten zu einer unerwarteten Steuerbelastung kommen kann. Im vorliegenden Fall ging...
Dezember 2014
Mini One Stop Shop (MOSS) bis zum Jahresende beantragen
Die ab 1.1.2015 geltenden Leistungsortregelungen bei der Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen an Nichtunternehmer können für die leistenden Unternehmer zu einem erheblichen Mehraufwand führen, da sie sich...
Artikel zum Thema: EU-Mitgliedstaat
![Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2016](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/35.jpg)
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2016
Am 30. September 2017 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2016 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische Finanzverwaltung...
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2015
Am 30. September 2016 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2015 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische...
![Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2015](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/26.jpg)
![Sanierung eines umsatzsteuerlichen Doppelerwerbs bei Dreiecksgeschäften](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/23.jpg)
Sanierung eines umsatzsteuerlichen Doppelerwerbs bei Dreiecksgeschäften
Umsatzsteuerliche Dreiecksgeschäfte sind ein beliebter Weg, Reihengeschäfte von drei Unternehmen aus drei unterschiedlichen Mitgliedstaaten abzuwickeln, indem sie dem mittleren Unternehmer ( Erwerber ) die Möglichkeit bieten, Waren von einem Unternehmer aus einem anderen...
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2014
Am 30. September 2015 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2014 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische...
![Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2014](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/98.jpg)
![BFG sieht strenge formale Voraussetzungen für ein Dreiecksgeschäft](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/12.jpg)
BFG sieht strenge formale Voraussetzungen für ein Dreiecksgeschäft
Ein jüngst ergangenes Urteil (GZ RV/2100519/2013 vom 5. Jänner 2015) des BFG hat einmal mehr gezeigt wie wichtig es ist, (Umsatz)Steuererklärungen genau und korrekt auszufüllen , da es ansonsten zu einer unerwarteten Steuerbelastung kommen kann. Im vorliegenden Fall ging...
Mini One Stop Shop (MOSS) bis zum Jahresende beantragen
Die ab 1.1.2015 geltenden Leistungsortregelungen bei der Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen an Nichtunternehmer können für die leistenden Unternehmer zu einem erheblichen Mehraufwand führen, da sie sich...
![Mini One Stop Shop (MOSS) bis zum Jahresende beantragen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/68.jpg)
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
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Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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