EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: EU-Mitgliedstaat
Dezember 2019
Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen ab 1.1.2020
Mit Jahresanfang 2020 kommt es zu wichtigen Änderungen in der Umsatzsteuer, welche der Rat der Europäischen Union unter dem Titel "Quick Fixes" ins Leben gerufen hat. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die vom Nationalrat bereits beschlossenen...
Dezember 2019
Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC 6) - Umsetzung in Österreich
Wenngleich die Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen schon längere Zeit bei betroffenen Unternehmen und auch Intermediären wie z.B. Steuerberatern für leichtes Unbehagen sorgt, wird dieses Thema im Jahr 2020 wohl erst richtig virulent...
September 2019
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2018
Am 30. September 2019 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2018 in den EU-Mitgliedstaaten (somit auch noch in Großbritannien) zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die...
Mai 2019
Hinzurechnungsbesteuerung und "Methodenwechsel neu" für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften
Als Teil der Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance Directive durch das Jahressteuergesetz 2018 ist es in Österreich mit dem Jahr 2019 zur Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung wie auch zu Änderungen beim sogenannten Methodenwechsel gekommen (beides in...
März 2019
Brexit: BMF-Informationen zu steuerlichen Konsequenzen eines "ungeregelten Brexits"
Wie es mit dem Austrittsvorhaben des Vereinigten Königreichs nach der Ablehnung des "Austrittsabkommens" durch das britische Parlament Mitte Jänner 2019 tatsächlich weitergeht, ist ungewiss. Generell sind folgende drei Szenarien möglich . Geregelter Austritt...
September 2018
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2017
Am 30. September 2018 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2017 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische...
Artikel zum Thema: EU-Mitgliedstaat
Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen ab 1.1.2020
Mit Jahresanfang 2020 kommt es zu wichtigen Änderungen in der Umsatzsteuer, welche der Rat der Europäischen Union unter dem Titel "Quick Fixes" ins Leben gerufen hat. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die vom Nationalrat bereits beschlossenen...
Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC 6) - Umsetzung in Österreich
Wenngleich die Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen schon längere Zeit bei betroffenen Unternehmen und auch Intermediären wie z.B. Steuerberatern für leichtes Unbehagen sorgt, wird dieses Thema im Jahr 2020 wohl erst richtig virulent...
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2018
Am 30. September 2019 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2018 in den EU-Mitgliedstaaten (somit auch noch in Großbritannien) zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die...
Hinzurechnungsbesteuerung und "Methodenwechsel neu" für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften
Als Teil der Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance Directive durch das Jahressteuergesetz 2018 ist es in Österreich mit dem Jahr 2019 zur Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung wie auch zu Änderungen beim sogenannten Methodenwechsel gekommen (beides in...
Brexit: BMF-Informationen zu steuerlichen Konsequenzen eines "ungeregelten Brexits"
Wie es mit dem Austrittsvorhaben des Vereinigten Königreichs nach der Ablehnung des "Austrittsabkommens" durch das britische Parlament Mitte Jänner 2019 tatsächlich weitergeht, ist ungewiss. Generell sind folgende drei Szenarien möglich . Geregelter Austritt...
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2017
Am 30. September 2018 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2017 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien