EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Einbringung
August 2017
Forderungswertberichtigung unter Berufung auf negatives Eigenkapital des Schuldners
Im Zuge von Betriebsprüfungen drehen sich die Diskussionen bei vorgenommenen Forderungswertberichtigungen um die Fragen der Nachweisführung , der Zuordnung der Wertminderung zu welcher Periode (Stichwort: Nachholverbot !) und der Dokumentation der gesetzten...
Dezember 2012
VwGH zur Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag neugegründete Gesellschaft
In der KI 07/12 hatten wir über eine Entscheidung des UFS berichtet, wonach eine Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag neu gegründete GmbH als unzulässig angesehen wurde. Diese Entscheidung stand im Widerspruch zur gängigen...
August 2012
Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung - eine Begriffsabgrenzung
Die begriffliche Unterscheidung der (die Insolvenzantragsplicht auslösende) Zahlungsunfähigkeit von der (grundsätzlich folgenlosen) Zahlungsstockung bereitet nach wie vor Schwierigkeiten in der Praxis. Aus Gesetz und Rechtsprechung lässt sich die Definition von...
Juli 2012
UFS-Entscheidung erklärt Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag gegründete GmbH als unzulässig
Nach Rz 749 der von der Finanzverwaltung als Auslegungsbehelf herausgegebenen Umgründungssteuerrichtlinien muss bei Einbringungen die übernehmende Körperschaft am Einbringungsstichtag zivilrechtlich noch nicht existent sein. Es ist ausreichend , dass...
Mai 2012
Durchführung einer Außenprüfung: Mögliche Prüffelder
Ein Betriebsprüfer erarbeitet vor Prüfungsdurchführung eine Schwerpunktliste der zu prüfenden Positionen des Rechnungswesens. Allgemein wird auf die Trennung von betrieblicher und privater Sphäre geachtet. Ein Grundsatz ist ferner das Prinzip der wirtschaftlichen...
Februar 2012
Zeitnaher Grundstücksverkauf als werterhellender Umstand
Der alte Spruch „Nachher weiß man es immer besser“ gilt auch mitunter im Steuerrecht. In einem jüngst ergangenen Erkenntnis hat der VwGH (GZ 2009/15/0115 vom 24.11.2011) festgehalten, dass ein ca. dreieinhalb Jahre nach erfolgter Einbringung...
Artikel zum Thema: Einbringung
![Forderungswertberichtigung unter Berufung auf negatives Eigenkapital des Schuldners](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/40.jpg)
Forderungswertberichtigung unter Berufung auf negatives Eigenkapital des Schuldners
Im Zuge von Betriebsprüfungen drehen sich die Diskussionen bei vorgenommenen Forderungswertberichtigungen um die Fragen der Nachweisführung , der Zuordnung der Wertminderung zu welcher Periode (Stichwort: Nachholverbot !) und der Dokumentation der gesetzten...
VwGH zur Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag neugegründete Gesellschaft
In der KI 07/12 hatten wir über eine Entscheidung des UFS berichtet, wonach eine Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag neu gegründete GmbH als unzulässig angesehen wurde. Diese Entscheidung stand im Widerspruch zur gängigen...
![VwGH zur Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag neugegründete Gesellschaft](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/44.jpg)
![Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung - eine Begriffsabgrenzung](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/32.jpg)
Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung - eine Begriffsabgrenzung
Die begriffliche Unterscheidung der (die Insolvenzantragsplicht auslösende) Zahlungsunfähigkeit von der (grundsätzlich folgenlosen) Zahlungsstockung bereitet nach wie vor Schwierigkeiten in der Praxis. Aus Gesetz und Rechtsprechung lässt sich die Definition von...
UFS-Entscheidung erklärt Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag gegründete GmbH als unzulässig
Nach Rz 749 der von der Finanzverwaltung als Auslegungsbehelf herausgegebenen Umgründungssteuerrichtlinien muss bei Einbringungen die übernehmende Körperschaft am Einbringungsstichtag zivilrechtlich noch nicht existent sein. Es ist ausreichend , dass...
![UFS-Entscheidung erklärt Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag gegründete GmbH als unzulässig](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/29.jpg)
![Durchführung einer Außenprüfung: Mögliche Prüffelder](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/48.jpg)
Durchführung einer Außenprüfung: Mögliche Prüffelder
Ein Betriebsprüfer erarbeitet vor Prüfungsdurchführung eine Schwerpunktliste der zu prüfenden Positionen des Rechnungswesens. Allgemein wird auf die Trennung von betrieblicher und privater Sphäre geachtet. Ein Grundsatz ist ferner das Prinzip der wirtschaftlichen...
Zeitnaher Grundstücksverkauf als werterhellender Umstand
Der alte Spruch „Nachher weiß man es immer besser“ gilt auch mitunter im Steuerrecht. In einem jüngst ergangenen Erkenntnis hat der VwGH (GZ 2009/15/0115 vom 24.11.2011) festgehalten, dass ein ca. dreieinhalb Jahre nach erfolgter Einbringung...
![Zeitnaher Grundstücksverkauf als werterhellender Umstand](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/28.jpg)
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien