EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Finanzordnungswidrigkeit
Februar 2021
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2021
Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als...
Januar 2021
Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die...
Februar 2020
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2020
Bis spätestens Ende Februar 2020 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2019 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese Personen beispielsweise als...
Januar 2020
2020 bringt wichtige Neuerungen beim Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Das vergangenen Sommer beschlossene EU-Finanzanpassungsgesetz 2019 bringt für das " Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) " zahlreiche Änderungen, von denen die ersten bereits mit 10. Jänner 2020 in Kraft treten....
Januar 2020
Registrierkassen Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung...
Dezember 2019
Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC 6) - Umsetzung in Österreich
Wenngleich die Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen schon längere Zeit bei betroffenen Unternehmen und auch Intermediären wie z.B. Steuerberatern für leichtes Unbehagen sorgt, wird dieses Thema im Jahr 2020 wohl erst richtig virulent...
Artikel zum Thema: Finanzordnungswidrigkeit
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2021
Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als...
Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2020
Bis spätestens Ende Februar 2020 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2019 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese Personen beispielsweise als...
2020 bringt wichtige Neuerungen beim Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
Das vergangenen Sommer beschlossene EU-Finanzanpassungsgesetz 2019 bringt für das " Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) " zahlreiche Änderungen, von denen die ersten bereits mit 10. Jänner 2020 in Kraft treten....
Registrierkassen Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung...
Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen (DAC 6) - Umsetzung in Österreich
Wenngleich die Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen schon längere Zeit bei betroffenen Unternehmen und auch Intermediären wie z.B. Steuerberatern für leichtes Unbehagen sorgt, wird dieses Thema im Jahr 2020 wohl erst richtig virulent...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien