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Steuer-News
Artikel zum Thema: Frühstück
August 2015
Steuerreformgesetz 2015/2016 im Nationalrat beschlossen
Anfang Juli wurde im Nationalrat das Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen . Nachfolgend sollen wesentliche finale Änderungen wie auch ausgewählte Highlights der Steuerreform dargestellt werden. Beim „Herzstück“, nämlich der Tarifreform , hat es keine...
Juli 2011
Nächtigungs- und Frühstückskosten bei einem LKW-Fahrer
Grundsätzlich können bei Dienstreisen vom Arbeitnehmer ohne Nachweis der tatsächlichen Nächtigungskosten pauschal 15 € pro Nacht als Werbungskosten angesetzt werden, sofern die Kosten der Übernachtung nicht ohnehin vom Arbeitgeber...
März 2010
Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Deutschland
Das im Dezember 2009 beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll sowohl die Auswirkungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 abmildern, als auch den Aufschwung nach der Finanz- und Wirtschaftskrise begünstigen . Nachfolgend werden ausgewählte Änderungen für...
Februar 2009
Nichtraucherschutz in der Gastronomie
Ab 1. Jänner 2009 trat die neue Nichtraucherregelung für die Gastronomie in Kraft. Rauchverbot Gemäß § 13a Tabakgesetz gilt Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen in folgenden...
Januar 2008
Änderungen für Dienstnehmer ab 2008
Neuregelung der Reisekostenersätze (Reisekosten-Novelle 2007) siehe auch Klienten-Info 09/2007 :: Tagesgelder Steuerfreie Tagesgelder gem. § 26 Z 4 EStG i.H.v. maximal € 26,4 gelten für Dienstreisen mit täglicher Rückkehr bzw. für Dienstreisen mit...
Juni 2007
Wellness- und Seminarleistungen im Umsatzsteuerrecht
Qualifikation von All- Inclusiv-Leistungen In der Tourismusbranche werden Package- und All-Inclusive-Angebote immer häufiger. Sie umfassen insbesondere die Benützung von Sporteinrichtungen und Tischgetränke beim Abendessen. Es werden...
Artikel zum Thema: Frühstück
![Steuerreformgesetz 2015/2016 im Nationalrat beschlossen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/48.jpg)
Steuerreformgesetz 2015/2016 im Nationalrat beschlossen
Anfang Juli wurde im Nationalrat das Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen . Nachfolgend sollen wesentliche finale Änderungen wie auch ausgewählte Highlights der Steuerreform dargestellt werden. Beim „Herzstück“, nämlich der Tarifreform , hat es keine...
Nächtigungs- und Frühstückskosten bei einem LKW-Fahrer
Grundsätzlich können bei Dienstreisen vom Arbeitnehmer ohne Nachweis der tatsächlichen Nächtigungskosten pauschal 15 € pro Nacht als Werbungskosten angesetzt werden, sofern die Kosten der Übernachtung nicht ohnehin vom Arbeitgeber...
![Nächtigungs- und Frühstückskosten bei einem LKW-Fahrer](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/29.jpg)
![Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Deutschland](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/23.jpg)
Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Deutschland
Das im Dezember 2009 beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll sowohl die Auswirkungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 abmildern, als auch den Aufschwung nach der Finanz- und Wirtschaftskrise begünstigen . Nachfolgend werden ausgewählte Änderungen für...
Nichtraucherschutz in der Gastronomie
Ab 1. Jänner 2009 trat die neue Nichtraucherregelung für die Gastronomie in Kraft. Rauchverbot Gemäß § 13a Tabakgesetz gilt Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen in folgenden...
![Nichtraucherschutz in der Gastronomie](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/20.jpg)
![Änderungen für Dienstnehmer ab 2008](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/15.jpg)
Änderungen für Dienstnehmer ab 2008
Neuregelung der Reisekostenersätze (Reisekosten-Novelle 2007) siehe auch Klienten-Info 09/2007 :: Tagesgelder Steuerfreie Tagesgelder gem. § 26 Z 4 EStG i.H.v. maximal € 26,4 gelten für Dienstreisen mit täglicher Rückkehr bzw. für Dienstreisen mit...
Wellness- und Seminarleistungen im Umsatzsteuerrecht
Qualifikation von All- Inclusiv-Leistungen In der Tourismusbranche werden Package- und All-Inclusive-Angebote immer häufiger. Sie umfassen insbesondere die Benützung von Sporteinrichtungen und Tischgetränke beim Abendessen. Es werden...
![Wellness- und Seminarleistungen im Umsatzsteuerrecht](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/50.jpg)
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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