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Steuer-News
Artikel zum Thema: Freibetrag für investierte Gewinne
Dezember 2009
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Unternehmer
Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Natürliche Personen mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich können bei der Veranlagung 2009 letztmalig den Eigenkapitalanstieg bis zu max. 100.000 € mit dem ½ Durchschnittsteuersatz (DSS)...
Dezember 2009
Vom Freibetrag für investierte Gewinne zum Gewinnfreibetrag
Mit 1.1.2010 erfolgt durch die Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) und durch die gleichzeitige Streichung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne ( § 11a EStG ) eine Vereinfachung steuerlicher Begünstigungen. Der...
September 2009
Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe von Ärzten
Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung lassen sich bei der Weitergabe von Arztpraxen sowohl Nerven als auch Geld sparen. Neben steuerlichen Aspekten werden nachfolgend auch wesentliche betriebswirtschaftliche Punkte dargestellt. Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist eine...
Mai 2009
Neues aus der steuerlichen Rechtsprechung
Aus der aktuellen steuerlichen Judikatur gibt es einige interessante Urteile, die nachstehend kurz zusammengefasst dargestellt werden. Kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung: Wie schon in der KI 08/08 berichtet, hat sich abgezeichnet, dass...
Mai 2009
Freiwillige vorgezogene Nachversteuerung von nicht entnommenen Gewinnen
Die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen gem. § 11 a EStG wird mit Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (siehe KI 01/09) ab 2010 auslaufen . Für in den Jahren davor gebildete Freibeträge, welche nur mit dem halben Durchschnittsteuersatz...
Mai 2009
Beschleunigung der Effekte der Steuerreform 2009 durch Stellen eines Herabsetzungsantrags
Selbständige profitieren von der Steuerreform an sich erst im Zuge der Einkommensteuerveranlagung 2009 und somit in der Regel erst mit Verzögerung von mehr als einem Jahr . Eine Möglichkeit rascher in den Genuss der Tarifsenkung zu kommen, besteht darin, einen...
Artikel zum Thema: Freibetrag für investierte Gewinne
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Unternehmer
Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Natürliche Personen mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich können bei der Veranlagung 2009 letztmalig den Eigenkapitalanstieg bis zu max. 100.000 € mit dem ½ Durchschnittsteuersatz (DSS)...
Vom Freibetrag für investierte Gewinne zum Gewinnfreibetrag
Mit 1.1.2010 erfolgt durch die Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) und durch die gleichzeitige Streichung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne ( § 11a EStG ) eine Vereinfachung steuerlicher Begünstigungen. Der...
Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe von Ärzten
Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung lassen sich bei der Weitergabe von Arztpraxen sowohl Nerven als auch Geld sparen. Neben steuerlichen Aspekten werden nachfolgend auch wesentliche betriebswirtschaftliche Punkte dargestellt. Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist eine...
Neues aus der steuerlichen Rechtsprechung
Aus der aktuellen steuerlichen Judikatur gibt es einige interessante Urteile, die nachstehend kurz zusammengefasst dargestellt werden. Kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung: Wie schon in der KI 08/08 berichtet, hat sich abgezeichnet, dass...
Freiwillige vorgezogene Nachversteuerung von nicht entnommenen Gewinnen
Die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen gem. § 11 a EStG wird mit Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (siehe KI 01/09) ab 2010 auslaufen . Für in den Jahren davor gebildete Freibeträge, welche nur mit dem halben Durchschnittsteuersatz...
Beschleunigung der Effekte der Steuerreform 2009 durch Stellen eines Herabsetzungsantrags
Selbständige profitieren von der Steuerreform an sich erst im Zuge der Einkommensteuerveranlagung 2009 und somit in der Regel erst mit Verzögerung von mehr als einem Jahr . Eine Möglichkeit rascher in den Genuss der Tarifsenkung zu kommen, besteht darin, einen...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
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immer fristgerecht
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keine versteckten Kosten
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Zusammenarbeit nach Erfordernis
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien