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Steuer-News
Artikel zum Thema: Geldwäsche
Oktober 2010
Änderungen im Finanzstrafgesetz und Betrugsbekämpfungsgesetz
In der Juliausgabe (KI 07/10) haben wir bereits über den Begutachtungsentwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz berichtet, der nun den Ministerrat passiert hat und nach der noch ausständigen Beschlussfassung im Parlament als Gesetz ab 2011 in Kraft treten soll. Nachdem sich noch...
Juli 2006
Einlagensicherung bei österreichischen Kreditinstituten - Unter Bedachtnahme auf zivil-, straf- und steuerrechtliche Auswirkungen
Kreditinstitute sind gem. § 93ff BWG verpflichtet, einer Einlagen-Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes (z.B. Banken, Sparkassen, Raika etc.) anzugehören. :: Sicherungsumfang Guthaben auf Gehalts-, Pensions- und sonstigen Girokonten,...
April 2006
Steuer- und verwaltungsrechtliche Folgen bei Weitergabe oder Erbschaft von noch nicht identifizierten Sparbüchern
Seit November 2000 dürfen keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden und seit 1. Juli 2002 ist die Weitergabe solcher Sparbücher verboten. Auf Grund des Bankwesengesetzes gibt es nur mehr Namens- und Losungswort-Sparbücher . Als "Auslaufmodell" existiert...
August 2005
EU-Quellensteuer und Bankgeheimnis
Seit Einführung der EU-Quellensteuer (BGBl I Nr. 33/2004) mit Wirkung ab 1. Juli 2005 und dem BMF-Erlass vom 16. Juni 2005 samt Richtlinien zur Durchführung der EU-Quellensteuer, ist das Bankgeheimnis im EU-Raum auch nicht mehr das, was es einmal war. Bis auf...
August 2002
Kurz-Infos
Unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Print- und Online-Journale :: 10 % bei Print-Journalen gemäß § 10 Abs. 2 Zi. 1 UStG laut Zi. 43 b Anlage zum Umsatzsteuergesetz (Druckschriften) :: 20 % bei Online-Journalen (zur Verfügungstellung des Druckwerkes...
Mai 2002
30. Juni 2002: Absolutes Ende der Anonymität für Sparbücher und Wertpapierkonten sowie für die steuerfreie Sparbuchschenkung
Seit 2. November 2000 besteht grundsätzlich Legitimationspflicht bei Eröffnung eines neuen Sparbuches sowie bei Bareinzahlungen und Überweisungen auf bestehende Sparbücher. Bisher konnten Überweisungen von Wertpapierkonten auf Sparbücher noch...
Artikel zum Thema: Geldwäsche
Änderungen im Finanzstrafgesetz und Betrugsbekämpfungsgesetz
In der Juliausgabe (KI 07/10) haben wir bereits über den Begutachtungsentwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz berichtet, der nun den Ministerrat passiert hat und nach der noch ausständigen Beschlussfassung im Parlament als Gesetz ab 2011 in Kraft treten soll. Nachdem sich noch...
Einlagensicherung bei österreichischen Kreditinstituten - Unter Bedachtnahme auf zivil-, straf- und steuerrechtliche Auswirkungen
Kreditinstitute sind gem. § 93ff BWG verpflichtet, einer Einlagen-Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes (z.B. Banken, Sparkassen, Raika etc.) anzugehören. :: Sicherungsumfang Guthaben auf Gehalts-, Pensions- und sonstigen Girokonten,...
Steuer- und verwaltungsrechtliche Folgen bei Weitergabe oder Erbschaft von noch nicht identifizierten Sparbüchern
Seit November 2000 dürfen keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden und seit 1. Juli 2002 ist die Weitergabe solcher Sparbücher verboten. Auf Grund des Bankwesengesetzes gibt es nur mehr Namens- und Losungswort-Sparbücher . Als "Auslaufmodell" existiert...
EU-Quellensteuer und Bankgeheimnis
Seit Einführung der EU-Quellensteuer (BGBl I Nr. 33/2004) mit Wirkung ab 1. Juli 2005 und dem BMF-Erlass vom 16. Juni 2005 samt Richtlinien zur Durchführung der EU-Quellensteuer, ist das Bankgeheimnis im EU-Raum auch nicht mehr das, was es einmal war. Bis auf...
Kurz-Infos
Unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Print- und Online-Journale :: 10 % bei Print-Journalen gemäß § 10 Abs. 2 Zi. 1 UStG laut Zi. 43 b Anlage zum Umsatzsteuergesetz (Druckschriften) :: 20 % bei Online-Journalen (zur Verfügungstellung des Druckwerkes...
30. Juni 2002: Absolutes Ende der Anonymität für Sparbücher und Wertpapierkonten sowie für die steuerfreie Sparbuchschenkung
Seit 2. November 2000 besteht grundsätzlich Legitimationspflicht bei Eröffnung eines neuen Sparbuches sowie bei Bareinzahlungen und Überweisungen auf bestehende Sparbücher. Bisher konnten Überweisungen von Wertpapierkonten auf Sparbücher noch...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien