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Steuer-News
Artikel zum Thema: Grund und Boden
Februar 2014
VwGH zum Übergang der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen
Das Reverse-Charge-System bestimmt den Übergang der Umsatzsteuerschuld vom Leistungserbringer hin zum Leistungsempfänger und stellt eine Maßnahme zur Verhinderung von Steuerbetrug dar. Sofern der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er die geschuldete...
Juni 2013
Kein Sonderausgabenabzug bei teilweise vermieteten Eigenheimen trotz Liebhaberei
Zu den Sonderausgaben zählen auch Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung . Im Falle der Errichtung von Eigenheimen (das sind Wohnhäuser im Inland mit nicht mehr als zwei Wohnungen ) müssen mindestens zwei Drittel der...
Januar 2013
Auslegungen der Finanzverwaltung zu Zweifelsfragen: Einkommen- und Lohnsteuerprotokoll 2012
Das BMF hat mit Schreiben vom 21. September 2012 (Ergebnisunterlage Einkommensteuer BMF-010203/0438-VI/6/2012 bzw. Ergebnisunterlage Lohnsteuer BMF-010222/0095-VI/7/2012) seine Meinung zu Zweifelsfragen dargelegt. Auf einige interessante Punkte wollen wir Sie dabei hinweisen: Ausgleich...
Oktober 2012
Immobilienbesteuerung neu - BMF-Antworten zur Hauptwohnsitzbefreiung
Die seit 1.4.2012 zur Anwendung kommende „Immobilienbesteuerung neu“ sieht im Privatvermögen grundsätzlich eine Besteuerung von Immobilienverkäufen mit dem Sondersteuersatz von 25% vor. Ungleich der Rechtslage vor dem 1.4. ist...
August 2012
Abgabenänderungsgesetz 2012 - Begutachtungsentwurf
Ende Juni hat das Finanzministerium den Entwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2012 vorgelegt. Dieser Entwurf beinhaltet einige interessante Änderungen, über die wir Sie nachstehend in kompakter Form informieren. Die Begutachtungsfrist endet am 16. August 2012. Über...
April 2012
Stabilitätsgesetz 2012 in der Regierungsvorlage
Das Stabilitätsgesetz 2012 (der abgabenrechtliche Teil wird als 1. Stabilitätsgesetz 2012 bezeichnet und tritt grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft) liegt nun als Regierungsvorlage vor. Nachfolgend werden im Vergleich zum Begutachtungsentwurf (siehe...
Artikel zum Thema: Grund und Boden
VwGH zum Übergang der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen
Das Reverse-Charge-System bestimmt den Übergang der Umsatzsteuerschuld vom Leistungserbringer hin zum Leistungsempfänger und stellt eine Maßnahme zur Verhinderung von Steuerbetrug dar. Sofern der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er die geschuldete...
Kein Sonderausgabenabzug bei teilweise vermieteten Eigenheimen trotz Liebhaberei
Zu den Sonderausgaben zählen auch Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung . Im Falle der Errichtung von Eigenheimen (das sind Wohnhäuser im Inland mit nicht mehr als zwei Wohnungen ) müssen mindestens zwei Drittel der...
Auslegungen der Finanzverwaltung zu Zweifelsfragen: Einkommen- und Lohnsteuerprotokoll 2012
Das BMF hat mit Schreiben vom 21. September 2012 (Ergebnisunterlage Einkommensteuer BMF-010203/0438-VI/6/2012 bzw. Ergebnisunterlage Lohnsteuer BMF-010222/0095-VI/7/2012) seine Meinung zu Zweifelsfragen dargelegt. Auf einige interessante Punkte wollen wir Sie dabei hinweisen: Ausgleich...
Immobilienbesteuerung neu - BMF-Antworten zur Hauptwohnsitzbefreiung
Die seit 1.4.2012 zur Anwendung kommende „Immobilienbesteuerung neu“ sieht im Privatvermögen grundsätzlich eine Besteuerung von Immobilienverkäufen mit dem Sondersteuersatz von 25% vor. Ungleich der Rechtslage vor dem 1.4. ist...
Abgabenänderungsgesetz 2012 - Begutachtungsentwurf
Ende Juni hat das Finanzministerium den Entwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2012 vorgelegt. Dieser Entwurf beinhaltet einige interessante Änderungen, über die wir Sie nachstehend in kompakter Form informieren. Die Begutachtungsfrist endet am 16. August 2012. Über...
Stabilitätsgesetz 2012 in der Regierungsvorlage
Das Stabilitätsgesetz 2012 (der abgabenrechtliche Teil wird als 1. Stabilitätsgesetz 2012 bezeichnet und tritt grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft) liegt nun als Regierungsvorlage vor. Nachfolgend werden im Vergleich zum Begutachtungsentwurf (siehe...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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