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Steuer-News
Artikel zum Thema: Grundstücksveräußerung
Mai 2019
Keine Herstellerbefreiung für den Rechtsnachfolger bei unentgeltlichem Erwerb
Private Grundstücksveräußerungen unterliegen nur dann nicht der Immobilienertragsteuer , wenn entweder die Hauptwohnsitzbefreiung zur Anwendung kommt oder die Herstellerbefreiung geltend gemacht werden kann. Die Herstellerbefreiung umfasst nur den Gebäudeanteil...
Februar 2019
Verkauf von Grundstücken eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einer Körperschaft öffentlichen Rechts
Die Besteuerungsbestimmungen für Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Kirchen usw.) sind mitunter durch hohe Komplexität gekennzeichnet. Im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen stellte sich u.a. die Frage, ob und...
Dezember 2018
Wirtschaftliche Belastung nicht maßgeblich für Hauptwohnsitzbefreiung
Die Frage nach der Hauptwohnsitzbefreiung für die Ausnahme von der Immobilienertragsteuer wirft immer neue Konstellationen auf. Entscheidend für die Steuerbefreiung privater Grundstücksveräußerungen ist, dass der Hauptwohnsitz aufgegeben wird und der...
März 2018
Hauptwohnsitzbefreiung erfordert entgeltlichen Erwerb der Immobilie
Eine wichtige Ausnahme von der Immobilienertragsteuer auf private Grundstücksveräußerungen stellt die Hauptwohnsitzbefreiung dar. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn entweder das veräußerte Eigenheim/die Eigentumswohnung ab der Anschaffung bis...
November 2015
Maßnahmen vor Jahresende 2015 - Für alle Steuerpflichtigen
Grundstücksschenkungen und Grundstücksverkäufe Auch wenn es zu keiner Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer gekommen ist, können sich Grundstücksübertragungen in der Familie ab 2016 spürbar verteuern . Grund dafür sind...
Juni 2015
Steuerreformgesetz 2015 in Begutachtung
Die Neugestaltung des Einkommensteuertarifs wird – wie in der KI 04/15 vorgestellt – umgesetzt. Niedrigverdiener können bereits für das Jahr 2015 eine „ SV-Rückerstattung “ von bis zu 220 € (bisher 110 €)...
Artikel zum Thema: Grundstücksveräußerung
Keine Herstellerbefreiung für den Rechtsnachfolger bei unentgeltlichem Erwerb
Private Grundstücksveräußerungen unterliegen nur dann nicht der Immobilienertragsteuer , wenn entweder die Hauptwohnsitzbefreiung zur Anwendung kommt oder die Herstellerbefreiung geltend gemacht werden kann. Die Herstellerbefreiung umfasst nur den Gebäudeanteil...
Verkauf von Grundstücken eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einer Körperschaft öffentlichen Rechts
Die Besteuerungsbestimmungen für Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Kirchen usw.) sind mitunter durch hohe Komplexität gekennzeichnet. Im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen stellte sich u.a. die Frage, ob und...
Wirtschaftliche Belastung nicht maßgeblich für Hauptwohnsitzbefreiung
Die Frage nach der Hauptwohnsitzbefreiung für die Ausnahme von der Immobilienertragsteuer wirft immer neue Konstellationen auf. Entscheidend für die Steuerbefreiung privater Grundstücksveräußerungen ist, dass der Hauptwohnsitz aufgegeben wird und der...
Hauptwohnsitzbefreiung erfordert entgeltlichen Erwerb der Immobilie
Eine wichtige Ausnahme von der Immobilienertragsteuer auf private Grundstücksveräußerungen stellt die Hauptwohnsitzbefreiung dar. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn entweder das veräußerte Eigenheim/die Eigentumswohnung ab der Anschaffung bis...
Maßnahmen vor Jahresende 2015 - Für alle Steuerpflichtigen
Grundstücksschenkungen und Grundstücksverkäufe Auch wenn es zu keiner Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer gekommen ist, können sich Grundstücksübertragungen in der Familie ab 2016 spürbar verteuern . Grund dafür sind...
Steuerreformgesetz 2015 in Begutachtung
Die Neugestaltung des Einkommensteuertarifs wird – wie in der KI 04/15 vorgestellt – umgesetzt. Niedrigverdiener können bereits für das Jahr 2015 eine „ SV-Rückerstattung “ von bis zu 220 € (bisher 110 €)...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien