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Steuer-News
Artikel zum Thema: Gutschein
Dezember 2009
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Arbeitgeber
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €. Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €. Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung...
September 2009
Nicht jeder feiert mit - Lohnsteuerpflicht für Zuwendungen anlässlich von runden Geburtstagen
Bekanntermaßen sind geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern) und die dabei empfangenen Sachzuwendungen , soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der...
Januar 2009
Highlights aus dem Umsatzsteuerwartungserlass und dem USt-Protokoll
Im Zuge der Überarbeitung der USt-Richtlinien hat die Finanzverwaltung einige Klarstellungen und Interpretationen vorgenommen. Unter anderem werden folgende Aspekte behandelt: Werden von einem Unternehmer Sachprämien oder Warengutscheine an Altkunden für die Vermittlung von...
Dezember 2008
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für Arbeitgeber
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €. Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €. Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur...
August 2008
Gutscheine im Steuerrecht - steuerlich optimierte Mitarbeitermotivation und richtige steuerliche Behandlung von Verkaufsförderungsmaßnahmen
Mitarbeiter steueroptimal beschenken Das Einkommensteuergesetz sieht in § 3 Z 14 eine Steuerbefreiung für geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen sowie für dabei empfangene Sachzuwendungen vor. Die Sachzuwendungen sind jährlich bis maximal 186...
September 2007
Lohnerhöhung ohne Lohnnebenkosten
Eine reguläre Lohnerhöhung kostet dem Arbeitgeber ca. 130% der Bruttoerhöhung, wobei dem Arbeitnehmer oft weniger als 50% der Bruttoerhöhung netto zufließt. Es ist daher verständlich, dass aus diesem für beide Teile „schlechten...
Artikel zum Thema: Gutschein
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Arbeitgeber
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €. Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €. Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung...
Nicht jeder feiert mit - Lohnsteuerpflicht für Zuwendungen anlässlich von runden Geburtstagen
Bekanntermaßen sind geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern) und die dabei empfangenen Sachzuwendungen , soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der...
Highlights aus dem Umsatzsteuerwartungserlass und dem USt-Protokoll
Im Zuge der Überarbeitung der USt-Richtlinien hat die Finanzverwaltung einige Klarstellungen und Interpretationen vorgenommen. Unter anderem werden folgende Aspekte behandelt: Werden von einem Unternehmer Sachprämien oder Warengutscheine an Altkunden für die Vermittlung von...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für Arbeitgeber
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €. Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €. Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur...
Gutscheine im Steuerrecht - steuerlich optimierte Mitarbeitermotivation und richtige steuerliche Behandlung von Verkaufsförderungsmaßnahmen
Mitarbeiter steueroptimal beschenken Das Einkommensteuergesetz sieht in § 3 Z 14 eine Steuerbefreiung für geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen sowie für dabei empfangene Sachzuwendungen vor. Die Sachzuwendungen sind jährlich bis maximal 186...
Lohnerhöhung ohne Lohnnebenkosten
Eine reguläre Lohnerhöhung kostet dem Arbeitgeber ca. 130% der Bruttoerhöhung, wobei dem Arbeitnehmer oft weniger als 50% der Bruttoerhöhung netto zufließt. Es ist daher verständlich, dass aus diesem für beide Teile „schlechten...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien