EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Hauptwohnsitzbefreiung
Januar 2015
Highlights aus dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2014
Das im Dezember 2014 final beschlossene 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 bringt vor allem Klarstellungen mit sich. Die wesentlichsten Aspekte und Neuerungen, welche grundsätzlich ab 2015 gelten bzw. oftmals bereits für die Veranlagung 2014 Auswirkungen haben, werden...
Oktober 2012
VwGH verneint Herstellerbefreiung bei Dachbodenausbau
Bei der Veräußerung von Immobilien im privaten Bereich sieht und sah der Gesetzgeber besondere Steuerbefreiungstatbestände vor wie z.B. die Hauptwohnsitzbefreiung (siehe auch den Beitrag zur Immobilienbesteuerung neu) oder die Befreiung selbst...
Oktober 2012
Immobilienbesteuerung neu - BMF-Antworten zur Hauptwohnsitzbefreiung
Die seit 1.4.2012 zur Anwendung kommende „Immobilienbesteuerung neu“ sieht im Privatvermögen grundsätzlich eine Besteuerung von Immobilienverkäufen mit dem Sondersteuersatz von 25% vor. Ungleich der Rechtslage vor dem 1.4. ist Steuerfreiheit nur mehr im...
April 2012
Stabilitätsgesetz 2012 in der Regierungsvorlage
Das Stabilitätsgesetz 2012 (der abgabenrechtliche Teil wird als 1. Stabilitätsgesetz 2012 bezeichnet und tritt grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft) liegt nun als Regierungsvorlage vor. Nachfolgend werden im Vergleich zum Begutachtungsentwurf (siehe...
Februar 2010
VwGH bestätigt Hauptwohnsitzbefreiung für stille Reserven in Grund und Boden
Das Einkommensteuerrecht begünstigt die Aufgabe bzw. Veräußerung von Betrieben , wenn sie deshalb erfolgt, weil der Betriebsinhaber ein gewisses Alter erreicht hat und sich zur Ruhe setzen möchte bzw. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Weiterführung...
August 2007
Hauptwohnsitz-Steuerbefreiung bei Betriebsaufgabe
:: Verwaltungsübung § 24 Abs. 6 EStG spricht vom "Gebäude", welches bei Betriebsaufgabe von der Auflösung der stillen Reserven im Falle der Entnahme ins Privatvermögen nicht zu erfassen ist. Da bei der Gewinnermittlung nach § 4...
Artikel zum Thema: Hauptwohnsitzbefreiung
Highlights aus dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2014
Das im Dezember 2014 final beschlossene 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 bringt vor allem Klarstellungen mit sich. Die wesentlichsten Aspekte und Neuerungen, welche grundsätzlich ab 2015 gelten bzw. oftmals bereits für die Veranlagung 2014 Auswirkungen haben, werden...
VwGH verneint Herstellerbefreiung bei Dachbodenausbau
Bei der Veräußerung von Immobilien im privaten Bereich sieht und sah der Gesetzgeber besondere Steuerbefreiungstatbestände vor wie z.B. die Hauptwohnsitzbefreiung (siehe auch den Beitrag zur Immobilienbesteuerung neu) oder die Befreiung selbst...
Immobilienbesteuerung neu - BMF-Antworten zur Hauptwohnsitzbefreiung
Die seit 1.4.2012 zur Anwendung kommende „Immobilienbesteuerung neu“ sieht im Privatvermögen grundsätzlich eine Besteuerung von Immobilienverkäufen mit dem Sondersteuersatz von 25% vor. Ungleich der Rechtslage vor dem 1.4. ist Steuerfreiheit nur mehr im...
Stabilitätsgesetz 2012 in der Regierungsvorlage
Das Stabilitätsgesetz 2012 (der abgabenrechtliche Teil wird als 1. Stabilitätsgesetz 2012 bezeichnet und tritt grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft) liegt nun als Regierungsvorlage vor. Nachfolgend werden im Vergleich zum Begutachtungsentwurf (siehe...
VwGH bestätigt Hauptwohnsitzbefreiung für stille Reserven in Grund und Boden
Das Einkommensteuerrecht begünstigt die Aufgabe bzw. Veräußerung von Betrieben , wenn sie deshalb erfolgt, weil der Betriebsinhaber ein gewisses Alter erreicht hat und sich zur Ruhe setzen möchte bzw. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Weiterführung...
Hauptwohnsitz-Steuerbefreiung bei Betriebsaufgabe
:: Verwaltungsübung § 24 Abs. 6 EStG spricht vom "Gebäude", welches bei Betriebsaufgabe von der Auflösung der stillen Reserven im Falle der Entnahme ins Privatvermögen nicht zu erfassen ist. Da bei der Gewinnermittlung nach § 4...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien