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Steuer-News
Artikel zum Thema: Informationspflichten
Mai 2024
Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt Änderungen im Arbeitsrecht
Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ins österreichische Recht bringt einen Mehraufwand für Arbeitgeber mit sich. Umfasst sind neben erhöhten Informationspflichten die Inhalte des Dienstzettels und des Auslandsdienstzettels sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung und der...
Dezember 2023
OGH stellt strenge Kriterien an die Verjährung von Urlaubsansprüchen
Das Thema Urlaub und Urlaubsanspruch usw. sorgt nicht selten für Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein nicht alltägliches Thema stellt die Verjährung von Urlaubsansprüchen dar, da regelmäßiger Urlaubsverbrauch und damit...
Mai 2018
Kurz-Info: Handlungsbedarf bei WiEReG und DSGVO
Im Mai besteht Handlungsbedarf für Unternehmen (sofern nicht bereits erledigt) im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) und mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) . Bis zum 1. Juni 2018 muss nämlich die erstmalige Meldung der...
Dezember 2017
Starke Verschärfungen durch die Datenschutz-Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung Geltung erlangen, welche in Österreich durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 umgesetzt wurde. Bis dahin gelten noch die Regelungen des Datenschutzgesetzes 2000 . Die Notwendigkeit für...
August 2014
Die EU stärkt Verbrauchern den Rücken - mehr Bürokratie für Unternehmen
In Zeiten von Internet und anderer Kommunikationsmittel hat sich auch das Konsumverhalten stark verändert . Alltägliches wie Online-Shopping bzw. Bestellungen über Telefon sind für die Konsumenten auf der einen Seite bequem und praktisch. Auf der anderen Seite lauern...
November 2010
Gesetzeskonforme Gestaltung des Webauftritts - Allgemeine Vorschriften
Für Sachverhalte im Internet ist grundsätzlich das Recht jenes Staates anzuwenden, in dem der Dienstanbieter seinen Sitz hat. Von diesem Prinzip gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, vor allem im Verbraucher- und Konsumentenrecht, wo stets jenes Recht anzuwenden ist,...
Artikel zum Thema: Informationspflichten
Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt Änderungen im Arbeitsrecht
Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ins österreichische Recht bringt einen Mehraufwand für Arbeitgeber mit sich. Umfasst sind neben erhöhten Informationspflichten die Inhalte des Dienstzettels und des Auslandsdienstzettels sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung und der...
OGH stellt strenge Kriterien an die Verjährung von Urlaubsansprüchen
Das Thema Urlaub und Urlaubsanspruch usw. sorgt nicht selten für Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein nicht alltägliches Thema stellt die Verjährung von Urlaubsansprüchen dar, da regelmäßiger Urlaubsverbrauch und damit...
Kurz-Info: Handlungsbedarf bei WiEReG und DSGVO
Im Mai besteht Handlungsbedarf für Unternehmen (sofern nicht bereits erledigt) im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) und mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) . Bis zum 1. Juni 2018 muss nämlich die erstmalige Meldung der...
Starke Verschärfungen durch die Datenschutz-Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung Geltung erlangen, welche in Österreich durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 umgesetzt wurde. Bis dahin gelten noch die Regelungen des Datenschutzgesetzes 2000 . Die Notwendigkeit für...
Die EU stärkt Verbrauchern den Rücken - mehr Bürokratie für Unternehmen
In Zeiten von Internet und anderer Kommunikationsmittel hat sich auch das Konsumverhalten stark verändert . Alltägliches wie Online-Shopping bzw. Bestellungen über Telefon sind für die Konsumenten auf der einen Seite bequem und praktisch. Auf der anderen Seite lauern...
Gesetzeskonforme Gestaltung des Webauftritts - Allgemeine Vorschriften
Für Sachverhalte im Internet ist grundsätzlich das Recht jenes Staates anzuwenden, in dem der Dienstanbieter seinen Sitz hat. Von diesem Prinzip gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, vor allem im Verbraucher- und Konsumentenrecht, wo stets jenes Recht anzuwenden ist,...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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keine versteckten Kosten
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Zusammenarbeit nach Erfordernis
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien