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Steuer-News
Artikel zum Thema: Kündigungsfrist
November 2010
Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern
Das Urlaubsgesetz (UrlG), ein Generalkollektivvertrag und Branchenkollektivverträge regeln die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern. Dieser Artikel behandelt die wichtigsten Bestimmungen. Das UrlG gilt für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf einem...
Juli 2010
Das Verbraucherkreditgesetz - Verträge mit Konsumenten ab 11.6.2010
Auf Ratenkäufe, Finanzierungsleasingverträge und sonstige Finanzierungshilfen für Konsumenten ist ab 11.6.2010 das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden. Die entsprechenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) wurden aufgehoben. Beachten Sie...
Dezember 2009
Der freie Dienstvertrag - Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
Begriff des freien Dienstvertrages § 4 Abs 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) definiert den Begriff des freien Dienstnehmers: Jemand verpflichtet sich für bestimmte oder unbestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnis) zur Erbringung von Dienstleistungen für...
September 2009
Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe von Ärzten
Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung lassen sich bei der Weitergabe von Arztpraxen sowohl Nerven als auch Geld sparen. Neben steuerlichen Aspekten werden nachfolgend auch wesentliche betriebswirtschaftliche Punkte dargestellt. Aus steuerlichen...
Juli 2009
Die Kündigung - was ist vom Arbeitgeber zu beachten?
Die Kündigung ist eine Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Sie bedarf grundsätzlich keiner Begründung. Eine Kündigungsmöglichkeit bei befristeten Dienstverhältnissen besteht nur bei längerer Befristung...
März 2008
Absetzbarkeit von Umzugskosten - ein Beitrag zur Mobilität
In der heutigen Arbeitswelt werden Mobilität und Flexibilität zunehmend gefordert. Ein Ortswechsel aus beruflichen Gründen ist daher keine Seltenheit mehr und oftmals mit erheblichen Kosten verbunden. Das Lohnsteuerprotokoll 2007 enthält einige...
Artikel zum Thema: Kündigungsfrist
![Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/96.jpg)
Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern
Das Urlaubsgesetz (UrlG), ein Generalkollektivvertrag und Branchenkollektivverträge regeln die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern. Dieser Artikel behandelt die wichtigsten Bestimmungen. Das UrlG gilt für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf einem...
Das Verbraucherkreditgesetz - Verträge mit Konsumenten ab 11.6.2010
Auf Ratenkäufe, Finanzierungsleasingverträge und sonstige Finanzierungshilfen für Konsumenten ist ab 11.6.2010 das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden. Die entsprechenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) wurden aufgehoben. Beachten Sie...
![Das Verbraucherkreditgesetz - Verträge mit Konsumenten ab 11.6.2010](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/43.jpg)
![Der freie Dienstvertrag - Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/80.jpg)
Der freie Dienstvertrag - Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
Begriff des freien Dienstvertrages § 4 Abs 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) definiert den Begriff des freien Dienstnehmers: Jemand verpflichtet sich für bestimmte oder unbestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnis) zur Erbringung von Dienstleistungen für...
Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe von Ärzten
Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung lassen sich bei der Weitergabe von Arztpraxen sowohl Nerven als auch Geld sparen. Neben steuerlichen Aspekten werden nachfolgend auch wesentliche betriebswirtschaftliche Punkte dargestellt. Aus steuerlichen...
![Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe von Ärzten](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/98.jpg)
![Die Kündigung - was ist vom Arbeitgeber zu beachten?](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/71.jpg)
Die Kündigung - was ist vom Arbeitgeber zu beachten?
Die Kündigung ist eine Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Sie bedarf grundsätzlich keiner Begründung. Eine Kündigungsmöglichkeit bei befristeten Dienstverhältnissen besteht nur bei längerer Befristung...
Absetzbarkeit von Umzugskosten - ein Beitrag zur Mobilität
In der heutigen Arbeitswelt werden Mobilität und Flexibilität zunehmend gefordert. Ein Ortswechsel aus beruflichen Gründen ist daher keine Seltenheit mehr und oftmals mit erheblichen Kosten verbunden. Das Lohnsteuerprotokoll 2007 enthält einige...
![Absetzbarkeit von Umzugskosten - ein Beitrag zur Mobilität](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/23.jpg)
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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