EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Kündigungsschutz
Mai 2024
Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt Änderungen im Arbeitsrecht
Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ins österreichische Recht bringt einen Mehraufwand für Arbeitgeber mit sich. Umfasst sind neben erhöhten Informationspflichten die Inhalte des Dienstzettels und des Auslandsdienstzettels sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung und der...
Dezember 2017
Wiedereingliederungsteilzeit für die frühere Rückkehr an den Arbeitsplatz
Die Wiedereingliederungsteilzeit (WET) stellt eine seit 1. Juli 2017 mögliche Präventivmaßnahme dar, welche die Verschlimmerung, das Fortschreiten oder das Wiederaufleben einer Krankheit verhindern soll. Im Vordergrund steht dabei der Verbleib...
Dezember 2017
Starke Verschärfungen durch die Datenschutz-Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung Geltung erlangen, welche in Österreich durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 umgesetzt wurde. Bis dahin gelten noch die Regelungen des Datenschutzgesetzes 2000 . Die Notwendigkeit für Änderungen ist...
Juli 2009
Die Kündigung - was ist vom Arbeitgeber zu beachten?
Die Kündigung ist eine Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Sie bedarf grundsätzlich keiner Begründung. Eine Kündigungsmöglichkeit bei befristeten Dienstverhältnissen besteht nur bei...
September 2006
Änderungen im Wohnrecht ab 1. Oktober 2006
Die Wohnrechtsnovelle 2006 - WRN 2006, mit der das Mietrechts-, Wohnungseigentums-, Landpacht- und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, tritt am 1.Oktober 2006 in Kraft und enthält folgende wesentliche Änderungen: :: Mietrechtsgesetz...
Januar 2002
Familienförderung im Steuer- und Arbeitsrecht
Gesetzliche Grundlagen Ab 1. Jänner 2002 tritt das Kinderbetreuungsgeldgesetz ( KBGG ) in Kraft, auf Grund dessen das Karenzgeld vom Kinderbetreuungsgeld ( KBG ) abgelöst wird. Auf Grundlage des Familienlastenausgleichsgesetzes ( FLAG ) erfolgt die Auszahlung...
Artikel zum Thema: Kündigungsschutz
![Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt Änderungen im Arbeitsrecht](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/ki_2405_arbeitsrecht_662328351.jpg)
Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt Änderungen im Arbeitsrecht
Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ins österreichische Recht bringt einen Mehraufwand für Arbeitgeber mit sich. Umfasst sind neben erhöhten Informationspflichten die Inhalte des Dienstzettels und des Auslandsdienstzettels sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung und der...
Wiedereingliederungsteilzeit für die frühere Rückkehr an den Arbeitsplatz
Die Wiedereingliederungsteilzeit (WET) stellt eine seit 1. Juli 2017 mögliche Präventivmaßnahme dar, welche die Verschlimmerung, das Fortschreiten oder das Wiederaufleben einer Krankheit verhindern soll. Im Vordergrund steht dabei der Verbleib...
![Wiedereingliederungsteilzeit für die frühere Rückkehr an den Arbeitsplatz](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/92.jpg)
![Starke Verschärfungen durch die Datenschutz-Grundverordnung](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/92.jpg)
Starke Verschärfungen durch die Datenschutz-Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung Geltung erlangen, welche in Österreich durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 umgesetzt wurde. Bis dahin gelten noch die Regelungen des Datenschutzgesetzes 2000 . Die Notwendigkeit für Änderungen ist...
Die Kündigung - was ist vom Arbeitgeber zu beachten?
Die Kündigung ist eine Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Sie bedarf grundsätzlich keiner Begründung. Eine Kündigungsmöglichkeit bei befristeten Dienstverhältnissen besteht nur bei...
![Die Kündigung - was ist vom Arbeitgeber zu beachten?](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/71.jpg)
![Änderungen im Wohnrecht ab 1. Oktober 2006](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/53.jpg)
Änderungen im Wohnrecht ab 1. Oktober 2006
Die Wohnrechtsnovelle 2006 - WRN 2006, mit der das Mietrechts-, Wohnungseigentums-, Landpacht- und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden, tritt am 1.Oktober 2006 in Kraft und enthält folgende wesentliche Änderungen: :: Mietrechtsgesetz...
Familienförderung im Steuer- und Arbeitsrecht
Gesetzliche Grundlagen Ab 1. Jänner 2002 tritt das Kinderbetreuungsgeldgesetz ( KBGG ) in Kraft, auf Grund dessen das Karenzgeld vom Kinderbetreuungsgeld ( KBG ) abgelöst wird. Auf Grundlage des Familienlastenausgleichsgesetzes ( FLAG ) erfolgt die Auszahlung...
![Familienförderung im Steuer- und Arbeitsrecht](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/17.jpg)
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien