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Steuer-News
Artikel zum Thema: Krankenstand
Juni 2012
Keine Steuerbefreiung bei arbeitgeberseitig garantierten Trinkgeldern
Besonders in serviceorientierten Branchen wie z.B. im Gastgewerbe stellen Trinkgelder eine bedeutsame finanzielle Komponente für die Beschäftigten dar. Dem Verfassungsgerichtshof entsprechend erfolgt die Zuwendung der Trinkgelder zwar im Zusammenhang mit dem...
Juli 2009
Die Kündigung - was ist vom Arbeitgeber zu beachten?
Die Kündigung ist eine Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Sie bedarf grundsätzlich keiner Begründung. Eine Kündigungsmöglichkeit bei befristeten Dienstverhältnissen besteht nur bei...
März 2009
Wegfall günstiger Essensmöglichkeit in der Betriebskantine während Krankenstand ist keine außergewöhnliche Belastung
Bei der Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen zeigt sich die Finanzverwaltung traditionell eher restriktiv. Dies wurde im Zuge einer neulich ergangenen Entscheidung des UFS (GZ RV/2783-W/08 vom 15.1.2009) bestätigt. Ein Steuerpflichtiger, der während einer...
August 2007
Neues zur Entgeltfortzahlung
:: Beginn des Engeltfortzahlungsanspruches Ab 1. Jänner 2007 beginnt laut OGH 7.6.2006, ObA 13/06m mit jedem neuen Arbeitsjahr ein neuer Anspruch und zwar auch bei ununterbrochener Fortdauer einer arbeitsunfallbedingten Arbeitsverhinderung. :: Entgeltfortzahlung...
Oktober 2006
Steuerliche Behandlung der Kosten für Ordinationsvertretung
Bei Verhinderung des Praxisinhabers (z.B. Urlaub, Krankenstand etc.) werden regelmäßig andere Ärzte als Praxisvertreter beschäftigt. Dabei kommt es üblicherweise zu keinem steuerlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnis, sondern es liegt ein...
Juni 2005
Berechnung der Urlaubstage / krankheitsbedingte Unterbrechung des Urlaubs und Kündigung
Urlaubsanspruch Pro Arbeitsjahr hat der Arbeitnehmer bei weniger als 25 Dienstjahren (Vordienstzeiten, Schulzeiten, Studienzeiten etc. nach § 3 UrlG) Anspruch auf 30 Werktage , bei mehr als 25 Dienstjahren auf 36 Werktage . Werktage / Arbeitstage Grundsätzlich...
Artikel zum Thema: Krankenstand
Keine Steuerbefreiung bei arbeitgeberseitig garantierten Trinkgeldern
Besonders in serviceorientierten Branchen wie z.B. im Gastgewerbe stellen Trinkgelder eine bedeutsame finanzielle Komponente für die Beschäftigten dar. Dem Verfassungsgerichtshof entsprechend erfolgt die Zuwendung der Trinkgelder zwar im Zusammenhang mit dem...
Die Kündigung - was ist vom Arbeitgeber zu beachten?
Die Kündigung ist eine Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Sie bedarf grundsätzlich keiner Begründung. Eine Kündigungsmöglichkeit bei befristeten Dienstverhältnissen besteht nur bei...
Wegfall günstiger Essensmöglichkeit in der Betriebskantine während Krankenstand ist keine außergewöhnliche Belastung
Bei der Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen zeigt sich die Finanzverwaltung traditionell eher restriktiv. Dies wurde im Zuge einer neulich ergangenen Entscheidung des UFS (GZ RV/2783-W/08 vom 15.1.2009) bestätigt. Ein Steuerpflichtiger, der während einer...
Neues zur Entgeltfortzahlung
:: Beginn des Engeltfortzahlungsanspruches Ab 1. Jänner 2007 beginnt laut OGH 7.6.2006, ObA 13/06m mit jedem neuen Arbeitsjahr ein neuer Anspruch und zwar auch bei ununterbrochener Fortdauer einer arbeitsunfallbedingten Arbeitsverhinderung. :: Entgeltfortzahlung...
Steuerliche Behandlung der Kosten für Ordinationsvertretung
Bei Verhinderung des Praxisinhabers (z.B. Urlaub, Krankenstand etc.) werden regelmäßig andere Ärzte als Praxisvertreter beschäftigt. Dabei kommt es üblicherweise zu keinem steuerlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnis, sondern es liegt ein...
Berechnung der Urlaubstage / krankheitsbedingte Unterbrechung des Urlaubs und Kündigung
Urlaubsanspruch Pro Arbeitsjahr hat der Arbeitnehmer bei weniger als 25 Dienstjahren (Vordienstzeiten, Schulzeiten, Studienzeiten etc. nach § 3 UrlG) Anspruch auf 30 Werktage , bei mehr als 25 Dienstjahren auf 36 Werktage . Werktage / Arbeitstage Grundsätzlich...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
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Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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