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Steuer-News
Artikel zum Thema: Krankenstand
Mai 2017
Der steuerrechtliche Monatsteiler zur Ermittlung der Urlaubsrückstellungen ist auch nach UGB angemessen
Sofern Dienstnehmer ihren Urlaubsanspruch bis zum Abschlussstichtag nicht zur Gänze verbraucht haben, ist für die künftige Konsumation der Urlaubstage eine Rückstellung zu bilden . Unstrittig ist, dass die Berechnung der Urlaubsrückstellungen auf Basis des...
August 2016
Arztbesuch im Krankenstand muss dem Arbeitgeber angekündigt werden
Der Krankenstand dient der Genesung des Arbeitnehmers und ist daher mit gewissen Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers verbunden. Bedeutend ist dabei, dass sich der Arbeitnehmer schonen soll und daher auch der Aufenthalt außerhalb seines Zuhauses -...
Juli 2015
OGH schützt Arbeitnehmer bei Urlaubsvorgriff
Falls einmal der Resturlaub eines Jahres nicht mehr für die geplante längere Reise ausreicht, kann durch einen Urlaubsvorgriff Abhilfe geschaffen werden. Ein Urlaubsvorgriff führt zwar im Regelfall nicht zu mehr Urlaub, jedoch bietet er dem Arbeitnehmer erhöhte...
Dezember 2014
Antritt einer Urlaubsreise während des Krankenstands rechtfertigt Entlassung
Während des Krankenstands soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – sofern nicht eine Ausnahmesituation vorliegt – in Ruhe lassen, damit seine Genesung möglichst rasch voranschreitet und die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Ebenso ist...
Mai 2014
Auskunftspflicht während des Krankenstands in Ausnahmefällen möglich
Während des Krankenstands ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu tun um baldmöglichst gesund und wieder arbeitsfähig zu werden. Gegenteiliges Verhalten kann – etwa wenn gegen ärztliche Anweisungen verstoßen wird – im Extremfall...
September 2013
Doppeltes Pech bei Krankheit während des Zeitausgleichs
In der heutigen Arbeitswelt haben in vielen Branchen flexible Arbeitszeiten sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers einen hohen Stellenwert eingenommen. Aus Arbeitnehmersicht besteht, wenn ein Gleitzeitmodell vorliegt, die Möglichkeit,...
Artikel zum Thema: Krankenstand
![Der steuerrechtliche Monatsteiler zur Ermittlung der Urlaubsrückstellungen ist auch nach UGB angemessen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/53.jpg)
Der steuerrechtliche Monatsteiler zur Ermittlung der Urlaubsrückstellungen ist auch nach UGB angemessen
Sofern Dienstnehmer ihren Urlaubsanspruch bis zum Abschlussstichtag nicht zur Gänze verbraucht haben, ist für die künftige Konsumation der Urlaubstage eine Rückstellung zu bilden . Unstrittig ist, dass die Berechnung der Urlaubsrückstellungen auf Basis des...
Arztbesuch im Krankenstand muss dem Arbeitgeber angekündigt werden
Der Krankenstand dient der Genesung des Arbeitnehmers und ist daher mit gewissen Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers verbunden. Bedeutend ist dabei, dass sich der Arbeitnehmer schonen soll und daher auch der Aufenthalt außerhalb seines Zuhauses -...
![Arztbesuch im Krankenstand muss dem Arbeitgeber angekündigt werden](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/24.jpg)
![OGH schützt Arbeitnehmer bei Urlaubsvorgriff](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/29.jpg)
OGH schützt Arbeitnehmer bei Urlaubsvorgriff
Falls einmal der Resturlaub eines Jahres nicht mehr für die geplante längere Reise ausreicht, kann durch einen Urlaubsvorgriff Abhilfe geschaffen werden. Ein Urlaubsvorgriff führt zwar im Regelfall nicht zu mehr Urlaub, jedoch bietet er dem Arbeitnehmer erhöhte...
Antritt einer Urlaubsreise während des Krankenstands rechtfertigt Entlassung
Während des Krankenstands soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – sofern nicht eine Ausnahmesituation vorliegt – in Ruhe lassen, damit seine Genesung möglichst rasch voranschreitet und die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Ebenso ist...
![Antritt einer Urlaubsreise während des Krankenstands rechtfertigt Entlassung](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/68.jpg)
![Auskunftspflicht während des Krankenstands in Ausnahmefällen möglich](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/13.jpg)
Auskunftspflicht während des Krankenstands in Ausnahmefällen möglich
Während des Krankenstands ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu tun um baldmöglichst gesund und wieder arbeitsfähig zu werden. Gegenteiliges Verhalten kann – etwa wenn gegen ärztliche Anweisungen verstoßen wird – im Extremfall...
Doppeltes Pech bei Krankheit während des Zeitausgleichs
In der heutigen Arbeitswelt haben in vielen Branchen flexible Arbeitszeiten sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers einen hohen Stellenwert eingenommen. Aus Arbeitnehmersicht besteht, wenn ein Gleitzeitmodell vorliegt, die Möglichkeit,...
![Doppeltes Pech bei Krankheit während des Zeitausgleichs](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/35.jpg)
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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