EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Krankheit
Dezember 2014
Antritt einer Urlaubsreise während des Krankenstands rechtfertigt Entlassung
Während des Krankenstands soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – sofern nicht eine Ausnahmesituation vorliegt – in Ruhe lassen, damit seine Genesung möglichst rasch voranschreitet und die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Ebenso ist auch der Arbeitnehmer...
November 2014
Maßnahmen vor Jahresende 2014 - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze...
Mai 2014
Auskunftspflicht während des Krankenstands in Ausnahmefällen möglich
Während des Krankenstands ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu tun um baldmöglichst gesund und wieder arbeitsfähig zu werden. Gegenteiliges Verhalten kann – etwa wenn gegen ärztliche Anweisungen verstoßen wird – im Extremfall...
April 2014
Kurz-Info: Zugang elektronischer Rechnungen bei Abwesenheitsnotiz des Empfängers
In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat der OGH (29.1.2014, 9 Ob 56/13w) festgehalten, dass nicht ohne weiteres zeitgleich mit dem Versand auch vom Zugang elektronischer Rechnungen ausgegangen werden kann, wenn der Rechnungslegende mittels einer automatisiert...
Januar 2014
Aktuelle UFS-Entscheidungen zu außergewöhnlichen Belastungen
In jüngerer Zeit sind einige interessante UFS-Entscheidungen im Zusammenhang mit der Anerkennung oder Versagung von außergewöhnlichen Belastungen gefallen. Nachstehend ein kurzer Überblick: Vom Erben getragene Begräbniskosten stellen grundsätzlich...
November 2013
Maßnahmen vor Jahresende 2013 - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze...
Artikel zum Thema: Krankheit
![Antritt einer Urlaubsreise während des Krankenstands rechtfertigt Entlassung](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/68.jpg)
Antritt einer Urlaubsreise während des Krankenstands rechtfertigt Entlassung
Während des Krankenstands soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – sofern nicht eine Ausnahmesituation vorliegt – in Ruhe lassen, damit seine Genesung möglichst rasch voranschreitet und die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Ebenso ist auch der Arbeitnehmer...
Maßnahmen vor Jahresende 2014 - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze...
![Maßnahmen vor Jahresende 2014 - Für alle Steuerpflichtigen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/52.jpg)
![Auskunftspflicht während des Krankenstands in Ausnahmefällen möglich](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/13.jpg)
Auskunftspflicht während des Krankenstands in Ausnahmefällen möglich
Während des Krankenstands ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alles zu tun um baldmöglichst gesund und wieder arbeitsfähig zu werden. Gegenteiliges Verhalten kann – etwa wenn gegen ärztliche Anweisungen verstoßen wird – im Extremfall...
Kurz-Info: Zugang elektronischer Rechnungen bei Abwesenheitsnotiz des Empfängers
In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat der OGH (29.1.2014, 9 Ob 56/13w) festgehalten, dass nicht ohne weiteres zeitgleich mit dem Versand auch vom Zugang elektronischer Rechnungen ausgegangen werden kann, wenn der Rechnungslegende mittels einer automatisiert...
![Kurz-Info: Zugang elektronischer Rechnungen bei Abwesenheitsnotiz des Empfängers](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/36.jpg)
![Aktuelle UFS-Entscheidungen zu außergewöhnlichen Belastungen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/17.jpg)
Aktuelle UFS-Entscheidungen zu außergewöhnlichen Belastungen
In jüngerer Zeit sind einige interessante UFS-Entscheidungen im Zusammenhang mit der Anerkennung oder Versagung von außergewöhnlichen Belastungen gefallen. Nachstehend ein kurzer Überblick: Vom Erben getragene Begräbniskosten stellen grundsätzlich...
Maßnahmen vor Jahresende 2013 - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze...
![Maßnahmen vor Jahresende 2013 - Für alle Steuerpflichtigen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/30.jpg)
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien