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Steuer-News
Artikel zum Thema: Mindest-KöSt
März 2024
Mittels Herabsetzungsanträgen kann man in den Genuss der seit 2024 verringerten Mindest-KöSt kommen
Im Zuge des Start-Up-Förderungsgesetzes wurde die Mindest-Körperschaftsteuer (KöSt) für die GmbH und die FlexCo ab 1.1.2024 von jährlich 1.750 € auf 500 € reduziert (die Mindest-KöSt hängt am gesetzlichen Mindestkapital, welches von...
Februar 2014
Abgabenänderungsgesetz 2014 - Regierungsvorlage
Neben der erfreulichen Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 2016 und der Erhöhung der Grenze für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen auf 400 € sieht das Abgabenänderungsgesetz 2014 vor allem Einschränkungen und Nachteile für...
August 2010
Kein automatischer Übergang der Mindest-KöSt auf die Gesellschafter
Die Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KöSt) beträgt pro Jahr bei der GmbH 1.750 € bzw. bei der AG 3.500 € und stellt im Regelfall eine Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuerschuld der Gesellschaft dar. Der UFS (GZ RV/3947-W/08 vom 11.3.2010) hatte...
April 2006
Kurz-Info: Mindest-KöSt auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften
Kurz-Info: Mindest-KöSt auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften
Ab 31. Jänner 2006 ist diese auch auf unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die englische Limited-Gesellschaft – sie entspricht...
Januar 2006
2006 Neu im Steuer- und Wirtschaftsrecht - 1. Unternehmerbereich
Stand bei Redaktionsschluss 1. Unternehmerbereich 1.1. Unternehmensgesetzbuch (UGB eingeführt mit HaRÄG BGBl. I 120/2005) löst ab 1.1.2007 HGB ab. Der bisherige Kaufmannsbegriff wird abgeschafft. Das Gesetz gilt für jede unternehmerische Betätigung , wodurch es...
Artikel zum Thema: Mindest-KöSt
Mittels Herabsetzungsanträgen kann man in den Genuss der seit 2024 verringerten Mindest-KöSt kommen
Im Zuge des Start-Up-Förderungsgesetzes wurde die Mindest-Körperschaftsteuer (KöSt) für die GmbH und die FlexCo ab 1.1.2024 von jährlich 1.750 € auf 500 € reduziert (die Mindest-KöSt hängt am gesetzlichen Mindestkapital, welches von...
Abgabenänderungsgesetz 2014 - Regierungsvorlage
Neben der erfreulichen Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 2016 und der Erhöhung der Grenze für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen auf 400 € sieht das Abgabenänderungsgesetz 2014 vor allem Einschränkungen und Nachteile für...
Kein automatischer Übergang der Mindest-KöSt auf die Gesellschafter
Die Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KöSt) beträgt pro Jahr bei der GmbH 1.750 € bzw. bei der AG 3.500 € und stellt im Regelfall eine Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuerschuld der Gesellschaft dar. Der UFS (GZ RV/3947-W/08 vom 11.3.2010) hatte...
Kurz-Info: Mindest-KöSt auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften
Kurz-Info: Mindest-KöSt auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften Ab 31. Jänner 2006 ist diese auch auf unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die englische Limited-Gesellschaft – sie entspricht...
2006 Neu im Steuer- und Wirtschaftsrecht - 1. Unternehmerbereich
Stand bei Redaktionsschluss 1. Unternehmerbereich 1.1. Unternehmensgesetzbuch (UGB eingeführt mit HaRÄG BGBl. I 120/2005) löst ab 1.1.2007 HGB ab. Der bisherige Kaufmannsbegriff wird abgeschafft. Das Gesetz gilt für jede unternehmerische Betätigung , wodurch es...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien