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Steuer-News
Artikel zum Thema: Trinkgeld
September 2007
Lohnerhöhung ohne Lohnnebenkosten
Eine reguläre Lohnerhöhung kostet dem Arbeitgeber ca. 130% der Bruttoerhöhung, wobei dem Arbeitnehmer oft weniger als 50% der Bruttoerhöhung netto zufließt. Es ist daher verständlich, dass aus diesem für beide Teile „schlechten Geschäft“...
Mai 2006
Steuerpauschalierungen im Überblick
Pauschalierungen gibt es bei der Gewinn - und der Vorsteuerermittlung . Der Gewinn kann entweder direkt pauschal errechnet werden, oder es sind für Betriebsausgaben oder Werbungskosten pauschale Ermittlungsmethoden vorgesehen. Rechtliche Grundlagen In den...
Juli 2005
Steuerbefreiung von ortsüblichen Trinkgeldern
Gem. § 3 Abs. 1 Z 16a BGBl I 2005/35 vom 9.6.2005 EStG sind die nach der Verkehrsauffassung ortsüblichen freiwillig gewährten Trinkgelder in bar oder über Kreditkartenabrechnung rückwirkend ab 1999 steuerfrei . Zu unterscheiden ist zwischen Stadt und Land, sowie nach...
Oktober 2004
Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe
Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe, die vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer ausbezahlt werden, sind als Bezüge aus einem bestehenden Dienstverhältnis zu qualifizieren und der Lohnsteuer zu unterziehen. Problematisch war oftmals eine exakte Zuordnung der in diesem...
Artikel zum Thema: Trinkgeld
Lohnerhöhung ohne Lohnnebenkosten
Eine reguläre Lohnerhöhung kostet dem Arbeitgeber ca. 130% der Bruttoerhöhung, wobei dem Arbeitnehmer oft weniger als 50% der Bruttoerhöhung netto zufließt. Es ist daher verständlich, dass aus diesem für beide Teile „schlechten Geschäft“...
Steuerpauschalierungen im Überblick
Pauschalierungen gibt es bei der Gewinn - und der Vorsteuerermittlung . Der Gewinn kann entweder direkt pauschal errechnet werden, oder es sind für Betriebsausgaben oder Werbungskosten pauschale Ermittlungsmethoden vorgesehen. Rechtliche Grundlagen In den...
Steuerbefreiung von ortsüblichen Trinkgeldern
Gem. § 3 Abs. 1 Z 16a BGBl I 2005/35 vom 9.6.2005 EStG sind die nach der Verkehrsauffassung ortsüblichen freiwillig gewährten Trinkgelder in bar oder über Kreditkartenabrechnung rückwirkend ab 1999 steuerfrei . Zu unterscheiden ist zwischen Stadt und Land, sowie nach...
Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe
Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe, die vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer ausbezahlt werden, sind als Bezüge aus einem bestehenden Dienstverhältnis zu qualifizieren und der Lohnsteuer zu unterziehen. Problematisch war oftmals eine exakte Zuordnung der in diesem...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien