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Steuer-News
Artikel zum Thema: Verfassungswidrigkeit
November 2010
Auf dem Prüfstand - Berechnung der Stiftungseingangssteuer verfassungswidrig?
Werden einer Stiftung beispielsweise Wertpapiere oder Unternehmensanteile zugewendet , so ist deren aktueller Wert für die Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer maßgebend. Bei der Zuwendung von Grundstücken hingegen bemisst sich derzeit die...
August 2010
Bruttobesteuerung ausländischer Kapitalerträge verfassungskonform
Bestimmte Kapitalerträge (beispielsweise Zinsen aus Guthaben bei Banken) unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25% und sind somit endbesteuert . Eine Ausnahme von dieser praktikablen Steuererhebung ist vorgesehen, wenn die Veranlagung der...
Mai 2003
Kurz-Info: Verfassungswidrigkeit der Bewertung privater Kaufpreisrenten
Der VfGH E. 9.10.2002, G 112/02 hat die Rentenbewertung gemäß § 16 BewG mit Wirkung ab 31. Dezember 2003 nunmehr tatsächlich als verfassungswidrig aufgehoben. Wir haben bereits in der Klienten-Info August 2002 über die Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahrens...
Oktober 2002
Maßnahmen gegen Zahlungsverzug und steuerliche Qualifikation der Verzugszinsen sowie deren Erhöhung ab 1. August 2002
Bei der Verlustquellenforschung kommt der Dauer der Außenstände entscheidende Bedeutung zu. Nicht nur, dass die Eintreibungsmaßnahmen wertvolle Arbeitszeit binden, kann damit auch ein erheblicher Zinsenverlust verbunden sein. Bilanzierende zahlen vom...
Oktober 2002
Verfassungswidrigkeit der Pauschalen (5%, 10%, 20%) - Vorauszahlungserhöhung ab 2002
§ 21 Abs. 5 Z. 2 und 3 EStG ist seit 25.07.2002 bei der Festsetzung der Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer laut Information des BMF vom August 2002 unter Berufung auf das aufhebende Erkenntnis VfGH vom 29.09.2002 grundsätzlich nicht mehr anzuwenden....
Mai 2001
Chaos bei der Besteuerung von bestimmten Gesellschafter Geschäftsführer-Bezügen bei GmbH und deren Lösungsbemühungen
Einleitung und Vorgeschichte · Bezüge von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern Der VwGH qualifiziert im Beschluss vom 26. September 2000 die einkommensteuerlichen Bestimmungen, wonach die Bezüge von...
Artikel zum Thema: Verfassungswidrigkeit
Auf dem Prüfstand - Berechnung der Stiftungseingangssteuer verfassungswidrig?
Werden einer Stiftung beispielsweise Wertpapiere oder Unternehmensanteile zugewendet , so ist deren aktueller Wert für die Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer maßgebend. Bei der Zuwendung von Grundstücken hingegen bemisst sich derzeit die...
Bruttobesteuerung ausländischer Kapitalerträge verfassungskonform
Bestimmte Kapitalerträge (beispielsweise Zinsen aus Guthaben bei Banken) unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 25% und sind somit endbesteuert . Eine Ausnahme von dieser praktikablen Steuererhebung ist vorgesehen, wenn die Veranlagung der...
Kurz-Info: Verfassungswidrigkeit der Bewertung privater Kaufpreisrenten
Der VfGH E. 9.10.2002, G 112/02 hat die Rentenbewertung gemäß § 16 BewG mit Wirkung ab 31. Dezember 2003 nunmehr tatsächlich als verfassungswidrig aufgehoben. Wir haben bereits in der Klienten-Info August 2002 über die Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahrens...
Maßnahmen gegen Zahlungsverzug und steuerliche Qualifikation der Verzugszinsen sowie deren Erhöhung ab 1. August 2002
Bei der Verlustquellenforschung kommt der Dauer der Außenstände entscheidende Bedeutung zu. Nicht nur, dass die Eintreibungsmaßnahmen wertvolle Arbeitszeit binden, kann damit auch ein erheblicher Zinsenverlust verbunden sein. Bilanzierende zahlen vom...
Verfassungswidrigkeit der Pauschalen (5%, 10%, 20%) - Vorauszahlungserhöhung ab 2002
§ 21 Abs. 5 Z. 2 und 3 EStG ist seit 25.07.2002 bei der Festsetzung der Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer laut Information des BMF vom August 2002 unter Berufung auf das aufhebende Erkenntnis VfGH vom 29.09.2002 grundsätzlich nicht mehr anzuwenden....
Chaos bei der Besteuerung von bestimmten Gesellschafter Geschäftsführer-Bezügen bei GmbH und deren Lösungsbemühungen
Einleitung und Vorgeschichte · Bezüge von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern Der VwGH qualifiziert im Beschluss vom 26. September 2000 die einkommensteuerlichen Bestimmungen, wonach die Bezüge von...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien