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Steuer-News
Artikel zum Thema: Verjährung
Mai 2007
Irrtum und Berichtigungspflicht im Abgabenverfahren
:: Verhalten bei irrtümlicher Gutschrift vom Finanzamt Je nachdem, wie es zu der irrtümlichen Gutschrift gekommen ist, entweder mit oder ohne Steuerbescheid, ist folgendes Verhalten des Gutschriftempfängers zu empfehlen: Er ist nicht verpflichtet das Finanzamt auf den...
April 2007
Verbesserung des Rechtsschutzes durch Bescheidabänderung auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses
Die Qualität eines Gesetzes ist i.d.R. an seinem Umfang messbar. Je kürzer und klarer umso besser. § 295a BAO besteht aus einem Satz und lautet: Ein Bescheid kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein...
April 2007
Lohnsteuer-News lt. 2. Wartungserlass 2006 zu den LStR
:: Zukunftssicherungsmaßnahmen Rz. 81 Der Freibetrag von € 300,- p.a. kann im Falle von mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen bei jedem Arbeitgeber berücksichtigt werden und es kommt zu keiner Rückführung auf das einfache Ausmaß bei einer...
Oktober 2006
Steuerliche Qualifikation von erstatteten Beiträgen für den Nachkauf von Versicherungszeiten
Sozialversicherungsrecht In der Klienten-Info April 2006 wurde auf die Möglichkeit der Antragstellung auf Beitragsrückerstattung infolge Wegfalls der Höherversicherung bei Mehrfachversicherung ab 2006 hingewiesen. Eine weitere Beitragserstattung durch den...
März 2006
Neuregelung der Verjährung ab 1. Jänner 2005 / Rechtswohltat der absoluten Verjährung auch bei vorläufigen Steuerbescheiden
Verjährungsarten und -fristen im Überblick :: Festsetzungs-/Bemessungsverjährung §§ 207ff BAO 1 Jahr: bei Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen 3 Jahre : bei Verbrauchssteuern und Stempelgebühren 5 Jahre: bei allen übrigen Abgaben 6 Jahre:...
Januar 2006
2006 Neu im Steuer- und Wirtschaftsrecht - 1. Unternehmerbereich
Stand bei Redaktionsschluss 1. Unternehmerbereich 1.1. Unternehmensgesetzbuch (UGB eingeführt mit HaRÄG BGBl. I 120/2005) löst ab 1.1.2007 HGB ab. Der bisherige Kaufmannsbegriff wird abgeschafft. Das Gesetz gilt für jede unternehmerische...
Artikel zum Thema: Verjährung
Irrtum und Berichtigungspflicht im Abgabenverfahren
:: Verhalten bei irrtümlicher Gutschrift vom Finanzamt Je nachdem, wie es zu der irrtümlichen Gutschrift gekommen ist, entweder mit oder ohne Steuerbescheid, ist folgendes Verhalten des Gutschriftempfängers zu empfehlen: Er ist nicht verpflichtet das Finanzamt auf den...
Verbesserung des Rechtsschutzes durch Bescheidabänderung auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses
Die Qualität eines Gesetzes ist i.d.R. an seinem Umfang messbar. Je kürzer und klarer umso besser. § 295a BAO besteht aus einem Satz und lautet: Ein Bescheid kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein...
Lohnsteuer-News lt. 2. Wartungserlass 2006 zu den LStR
:: Zukunftssicherungsmaßnahmen Rz. 81 Der Freibetrag von € 300,- p.a. kann im Falle von mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen bei jedem Arbeitgeber berücksichtigt werden und es kommt zu keiner Rückführung auf das einfache Ausmaß bei einer...
Steuerliche Qualifikation von erstatteten Beiträgen für den Nachkauf von Versicherungszeiten
Sozialversicherungsrecht In der Klienten-Info April 2006 wurde auf die Möglichkeit der Antragstellung auf Beitragsrückerstattung infolge Wegfalls der Höherversicherung bei Mehrfachversicherung ab 2006 hingewiesen. Eine weitere Beitragserstattung durch den...
Neuregelung der Verjährung ab 1. Jänner 2005 / Rechtswohltat der absoluten Verjährung auch bei vorläufigen Steuerbescheiden
Verjährungsarten und -fristen im Überblick :: Festsetzungs-/Bemessungsverjährung §§ 207ff BAO 1 Jahr: bei Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen 3 Jahre : bei Verbrauchssteuern und Stempelgebühren 5 Jahre: bei allen übrigen Abgaben 6 Jahre:...
2006 Neu im Steuer- und Wirtschaftsrecht - 1. Unternehmerbereich
Stand bei Redaktionsschluss 1. Unternehmerbereich 1.1. Unternehmensgesetzbuch (UGB eingeführt mit HaRÄG BGBl. I 120/2005) löst ab 1.1.2007 HGB ab. Der bisherige Kaufmannsbegriff wird abgeschafft. Das Gesetz gilt für jede unternehmerische...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Zusammenarbeit nach Erfordernis
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien