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Steuer-News
Artikel zum Thema: Verlustvortrag
Mai 2024
Negative Kapitaleinkünfte im außerbetrieblichen Bereich sind weder ausgleichs- noch vortragsfähig
Das BFG hatte sich jüngst (GZ RV/7100381/2023 vom 1. Februar 2024) mit einer Konstellation auseinanderzusetzen, in der im selben Jahr neben Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit sehr hohe negative Einkünfte aus Kapitalvermögen (Verluste aus...
Dezember 2020
Steuerliche Ergebnisglättung durch Verlustrücktrag für Verluste aus 2020
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 ist krisenbedingt ein Novum in das österreichische Steuerrecht aufgenommen worden. Mithilfe des Verlustrücktrags wurde eine Entlastungsmaßnahme geschaffen, die zu einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft beitragen...
November 2019
Maßnahmen vor Jahresende 2019 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung)...
November 2018
Maßnahmen vor Jahresende 2018 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für...
November 2017
Maßnahmen vor Jahresende 2017 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung)...
November 2016
Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 - Spezial - Teil 1
Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), welches bereits im Dezember 2014 beschlossen worden war, setzt vor allem EU-Vorgaben um und hat zum Ziel, die unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen anzugleichen (Stichwort Einheitsbilanz...
Artikel zum Thema: Verlustvortrag
Negative Kapitaleinkünfte im außerbetrieblichen Bereich sind weder ausgleichs- noch vortragsfähig
Das BFG hatte sich jüngst (GZ RV/7100381/2023 vom 1. Februar 2024) mit einer Konstellation auseinanderzusetzen, in der im selben Jahr neben Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit sehr hohe negative Einkünfte aus Kapitalvermögen (Verluste aus...
Steuerliche Ergebnisglättung durch Verlustrücktrag für Verluste aus 2020
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 ist krisenbedingt ein Novum in das österreichische Steuerrecht aufgenommen worden. Mithilfe des Verlustrücktrags wurde eine Entlastungsmaßnahme geschaffen, die zu einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft beitragen...
Maßnahmen vor Jahresende 2019 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung)...
Maßnahmen vor Jahresende 2018 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für...
Maßnahmen vor Jahresende 2017 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung)...
Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 - Spezial - Teil 1
Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), welches bereits im Dezember 2014 beschlossen worden war, setzt vor allem EU-Vorgaben um und hat zum Ziel, die unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen anzugleichen (Stichwort Einheitsbilanz...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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