EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Versicherungsvertreter
Februar 2014
Kurzinfo: Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2014
Bis spätestens Ende Februar 2014 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2013 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese Personen beispielsweise als...
Januar 2003
Meldeverpflichtung für bestimmte Honorarzahlungen gemäß § 109 a EStG
Für taxativ angeführte Honorarzahlungen außerhalb eines Dienstverhältnisses, die nach dem 1. Jänner 2002 von Unternehmen geleistet werden, sind nach Ende des Kalenderjahres Mitteilungen an das Finanzamt zu übersenden. Dies trifft erstmals im...
August 2002
Altersvorsorge mit fondsgebundener Lebensversicherung
Besteuerung von Gegenleistungsrenten verfassungswidrig? Die Kombination einer Lebensversicherung mit einem Kapitalanlagefonds wird mit den Vorteilen der Lebensversicherung auf Er- und Ableben und den Ertragschancen eines Investmentfonds beworben. Die Prospekte preisen wohl die Vorteile an,...
Februar 2002
Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten für Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses
Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechtes, die ab dem Jahre 2002 an bestimmte Personen, welche nicht Dienstnehmer sind, Honorare auszahlen, müssen nach Ablauf des Jahres gemäß § 109 a EStG Mitteilungen an das...
November 2001
Umsatzsteuer für Nebenleistungen und Hilfsgeschäfte
Einleitung Das Umsatzsteuergesetz ist vom Prinzip der Unteilbarkeit der Leistung beherrscht. Die Nebenleistung teilt demnach das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Diese Regelung ist allerdings pragmatisch auszulegen und führt in der Praxis zu einer...
Artikel zum Thema: Versicherungsvertreter
Kurzinfo: Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2014
Bis spätestens Ende Februar 2014 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2013 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese Personen beispielsweise als...
Meldeverpflichtung für bestimmte Honorarzahlungen gemäß § 109 a EStG
Für taxativ angeführte Honorarzahlungen außerhalb eines Dienstverhältnisses, die nach dem 1. Jänner 2002 von Unternehmen geleistet werden, sind nach Ende des Kalenderjahres Mitteilungen an das Finanzamt zu übersenden. Dies trifft erstmals im...
Altersvorsorge mit fondsgebundener Lebensversicherung
Besteuerung von Gegenleistungsrenten verfassungswidrig? Die Kombination einer Lebensversicherung mit einem Kapitalanlagefonds wird mit den Vorteilen der Lebensversicherung auf Er- und Ableben und den Ertragschancen eines Investmentfonds beworben. Die Prospekte preisen wohl die Vorteile an,...
Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten für Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses
Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechtes, die ab dem Jahre 2002 an bestimmte Personen, welche nicht Dienstnehmer sind, Honorare auszahlen, müssen nach Ablauf des Jahres gemäß § 109 a EStG Mitteilungen an das...
Umsatzsteuer für Nebenleistungen und Hilfsgeschäfte
Einleitung Das Umsatzsteuergesetz ist vom Prinzip der Unteilbarkeit der Leistung beherrscht. Die Nebenleistung teilt demnach das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung. Diese Regelung ist allerdings pragmatisch auszulegen und führt in der Praxis zu einer...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien