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Steuer-News
Artikel zum Thema: Versicherungsvertreter
Februar 2024
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2024
Bis spätestens Ende Februar 2024 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2023 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als...
Mai 2023
Abgabenänderungsgesetz 2023 - Begutachtungsentwurf veröffentlicht
Ende April 2023 ist das Abgabenänderungsgesetz 2023 im Status des Begutachtungsentwurfs veröffentlicht worden. Ausgewählte Aspekte sollen nachfolgend überblicksmäßig dargestellt werden. Die außerbetriebliche Nutzung (z.B. für...
Februar 2023
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2023
Bis spätestens Ende Februar 2023 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2022 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als...
Februar 2022
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2022
Bis spätestens Ende Februar 2022 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2021 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen...
Februar 2021
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2021
Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als...
Februar 2020
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2020
Bis spätestens Ende Februar 2020 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2019 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese...
Artikel zum Thema: Versicherungsvertreter
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2024
Bis spätestens Ende Februar 2024 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2023 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als...
Abgabenänderungsgesetz 2023 - Begutachtungsentwurf veröffentlicht
Ende April 2023 ist das Abgabenänderungsgesetz 2023 im Status des Begutachtungsentwurfs veröffentlicht worden. Ausgewählte Aspekte sollen nachfolgend überblicksmäßig dargestellt werden. Die außerbetriebliche Nutzung (z.B. für...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2023
Bis spätestens Ende Februar 2023 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2022 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2022
Bis spätestens Ende Februar 2022 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2021 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2021
Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2020
Bis spätestens Ende Februar 2020 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2019 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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