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Steuer-News
Artikel zum Thema: Wartungserlass
September 2007
Steuerliche Qualifikation von Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
Gem. § 20 Abs. 2 EStG steht den steuerfreien Einnahmen für in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Aufwendungen ein Abzugsverbot gegenüber. Im 2. EStR-Wartungserlass 2006 wird das Kriterium dieses Zusammenhanges an Hand diverser Beispiele konkretisiert und...
Juni 2007
Ertrags- und Umsatzbesteuerung bei der Veräußerung von Mietwohngrundstücken - Neuerung beim Spekulationsgewinn ab 2007
:: Steuerfreiheit Da es sich bei Mieteinkünften um außerbetriebliche Einkünfte handelt, gibt es grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn . Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann es aber zur Steuerpflicht der...
Mai 2007
Werbungskostenpauschalierung bei Zimmer-/Appartementvermietung ab 2006
Die bisher bestehende Pauschalierung bei der saisonal bedingten Privatzimmervermietung am Bauernhof (vgl. Klienten-Info April 2005) ist modifiziert ab 2006 auch auf Einkünfte aus der landläufigen saisonalen (Fremden-) Zimmer- und Appartementvermietung anwendbar....
April 2007
Lohnsteuer-News lt. 2. Wartungserlass 2006 zu den LStR
:: Zukunftssicherungsmaßnahmen Rz. 81 Der Freibetrag von € 300,- p.a. kann im Falle von mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen bei jedem Arbeitgeber berücksichtigt werden und es kommt zu keiner Rückführung auf das einfache...
Oktober 2006
Neues aus dem 1. EStR-Wartungserlass 2006
Forschungs- und Bildungsfreibetrag Wurde in der Steuererklärung der Ausweis in der betreffenden KZ irrtümlich unterlassen, reicht es zur Berichtigung aus, dem Finanzamt den einzutragenden Betrag bekannt zu geben. Die Abgabe einer berichtigten Steuererklärung ist nicht...
August 2006
Neues bei Vereinsbesteuerung und Statutenanpassung
Mit Wartungserlass 2005 hat das BMF die Vereinsrichtlinien geändert und damit seine Rechtsansicht zur Vereinsbesteuerung aktualisiert. Weiters erfolgte eine Gesetzesänderung betreffend die Kapitalertragsteuerbefreiung. :: Reisekostenersätze für...
Artikel zum Thema: Wartungserlass
Steuerliche Qualifikation von Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen
Gem. § 20 Abs. 2 EStG steht den steuerfreien Einnahmen für in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Aufwendungen ein Abzugsverbot gegenüber. Im 2. EStR-Wartungserlass 2006 wird das Kriterium dieses Zusammenhanges an Hand diverser Beispiele konkretisiert und...
Ertrags- und Umsatzbesteuerung bei der Veräußerung von Mietwohngrundstücken - Neuerung beim Spekulationsgewinn ab 2007
:: Steuerfreiheit Da es sich bei Mieteinkünften um außerbetriebliche Einkünfte handelt, gibt es grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn . Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann es aber zur Steuerpflicht der...
Werbungskostenpauschalierung bei Zimmer-/Appartementvermietung ab 2006
Die bisher bestehende Pauschalierung bei der saisonal bedingten Privatzimmervermietung am Bauernhof (vgl. Klienten-Info April 2005) ist modifiziert ab 2006 auch auf Einkünfte aus der landläufigen saisonalen (Fremden-) Zimmer- und Appartementvermietung anwendbar....
Lohnsteuer-News lt. 2. Wartungserlass 2006 zu den LStR
:: Zukunftssicherungsmaßnahmen Rz. 81 Der Freibetrag von € 300,- p.a. kann im Falle von mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen bei jedem Arbeitgeber berücksichtigt werden und es kommt zu keiner Rückführung auf das einfache...
Neues aus dem 1. EStR-Wartungserlass 2006
Forschungs- und Bildungsfreibetrag Wurde in der Steuererklärung der Ausweis in der betreffenden KZ irrtümlich unterlassen, reicht es zur Berichtigung aus, dem Finanzamt den einzutragenden Betrag bekannt zu geben. Die Abgabe einer berichtigten Steuererklärung ist nicht...
Neues bei Vereinsbesteuerung und Statutenanpassung
Mit Wartungserlass 2005 hat das BMF die Vereinsrichtlinien geändert und damit seine Rechtsansicht zur Vereinsbesteuerung aktualisiert. Weiters erfolgte eine Gesetzesänderung betreffend die Kapitalertragsteuerbefreiung. :: Reisekostenersätze für...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien