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Steuer-News
Artikel zum Thema: nicht entnommener Gewinn
September 2013
Positive Klarstellung bei § 11a EStG-Begünstigung
Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 11a EStG) wurde ab dem Jahr 2010 durch den Freibetrag für investierte Gewinne (nunmehr Gewinnfreibetrag ) gem. § 10 EStG abgelöst . Die seinerzeitige Förderung eines Eigenkapitalzuwachses durch die...
Dezember 2009
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Unternehmer
Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Natürliche Personen mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich können bei der Veranlagung 2009 letztmalig den Eigenkapitalanstieg bis zu max. 100.000 € mit dem ½...
Dezember 2009
Vom Freibetrag für investierte Gewinne zum Gewinnfreibetrag
Mit 1.1.2010 erfolgt durch die Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) und durch die gleichzeitige Streichung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne ( § 11a EStG ) eine Vereinfachung steuerlicher Begünstigungen. Der „neue“...
Mai 2009
Freiwillige vorgezogene Nachversteuerung von nicht entnommenen Gewinnen
Die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen gem. § 11 a EStG wird mit Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (siehe KI 01/09) ab 2010 auslaufen . Für in den Jahren davor gebildete Freibeträge, welche nur mit dem halben...
Dezember 2008
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für Unternehmer
Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) Der FBiG als Investitionsbegünstigung für E-A-Rechner kann nicht nur für im Laufe des Jahres angeschaffte oder hergestellte abnutzbare körperliche Anlagegüter, sondern auch quasi in letzter Minute durch den Kauf...
Februar 2008
Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland
Absenkung des Körperschaftsteuersatzes Im Rahmen der 2008 in D in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform wurde der KSt-Satz von 25% auf 15% gesenkt . Durch Änderungen bei der Gewerbesteuer kommt es allerdings nur zu einer Entlastung von rund 8 bis...
Artikel zum Thema: nicht entnommener Gewinn
Positive Klarstellung bei § 11a EStG-Begünstigung
Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 11a EStG) wurde ab dem Jahr 2010 durch den Freibetrag für investierte Gewinne (nunmehr Gewinnfreibetrag ) gem. § 10 EStG abgelöst . Die seinerzeitige Förderung eines Eigenkapitalzuwachses durch die...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Unternehmer
Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Natürliche Personen mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich können bei der Veranlagung 2009 letztmalig den Eigenkapitalanstieg bis zu max. 100.000 € mit dem ½...
Vom Freibetrag für investierte Gewinne zum Gewinnfreibetrag
Mit 1.1.2010 erfolgt durch die Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) und durch die gleichzeitige Streichung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne ( § 11a EStG ) eine Vereinfachung steuerlicher Begünstigungen. Der „neue“...
Freiwillige vorgezogene Nachversteuerung von nicht entnommenen Gewinnen
Die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen gem. § 11 a EStG wird mit Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (siehe KI 01/09) ab 2010 auslaufen . Für in den Jahren davor gebildete Freibeträge, welche nur mit dem halben...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für Unternehmer
Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) Der FBiG als Investitionsbegünstigung für E-A-Rechner kann nicht nur für im Laufe des Jahres angeschaffte oder hergestellte abnutzbare körperliche Anlagegüter, sondern auch quasi in letzter Minute durch den Kauf...
Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland
Absenkung des Körperschaftsteuersatzes Im Rahmen der 2008 in D in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform wurde der KSt-Satz von 25% auf 15% gesenkt . Durch Änderungen bei der Gewerbesteuer kommt es allerdings nur zu einer Entlastung von rund 8 bis...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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keine versteckten Kosten
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Zusammenarbeit nach Erfordernis
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regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien