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Steuer-News
Artikel zum Thema: unbeschränkte Steuerpflicht
April 2011
Turnusausbildung im Ausland - keine zwingende Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen
Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kommt dem Wohnsitz eine große Bedeutung für das Besteuerungsrecht des jeweiligen Staates zu. Hat der Steuerpflichtige Wohnsitze in verschiedenen Ländern, so ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen für die...
November 2009
Kein Import des Verlustvortrags bei Zuzug nach Österreich
Die Verlustverwertung an sich und der Verlustvortrag im Speziellen entsprechen dem Leistungsfähigkeitsprinzip, da nicht nur Gewinne versteuert werden müssen, sondern auch Verluste (grundsätzlich auch ausländische) entsprechend zu berücksichtigen...
Juni 2008
Wenn die Finanz durch Liechtenstein durchschaut
Die liechtensteinische (Familien)Stiftung ist in letzter Zeit insbesondere im Zusammenhang mit dem Auftauchen brisanten Datenmaterials in die Schlagzeilen und in das Augenmerk verschiedener europäischer Finanzbehörden geraten. Die grundsätzliche Bedeutung der liechtensteinischen...
Februar 2008
Aufkündigung des Erbschaftssteuer-DBA durch Deutschland mit Ende 2007
Die Aufkündigung des Erbschaftssteuer-DBA zwischen Ö und D führt dazu, dass das „ Weltvermögen “ von Österreichern der deutschen Erbschaftssteuer unterliegt, wenn zum Zeitpunkt des Erbens oder Vererbens in D ein Wohnsitz (z.B. durch ein...
August 2006
Neues bei Vereinsbesteuerung und Statutenanpassung
Mit Wartungserlass 2005 hat das BMF die Vereinsrichtlinien geändert und damit seine Rechtsansicht zur Vereinsbesteuerung aktualisiert. Weiters erfolgte eine Gesetzesänderung betreffend die Kapitalertragsteuerbefreiung. :: Reisekostenersätze für Dienstnehmer Rz 774...
April 2006
Steuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger
Zur Vermeidung der prohibitiven Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, denen Lohnsteuer oder Abzugsteuer vom Bruttobetrag abgezogen wird, besteht für Lohnempfänger ab 2005 die Möglichkeit mittels Formular E 7a einen Antrag zur...
Artikel zum Thema: unbeschränkte Steuerpflicht
![Turnusausbildung im Ausland - keine zwingende Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/48.jpg)
Turnusausbildung im Ausland - keine zwingende Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen
Im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kommt dem Wohnsitz eine große Bedeutung für das Besteuerungsrecht des jeweiligen Staates zu. Hat der Steuerpflichtige Wohnsitze in verschiedenen Ländern, so ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen für die...
Kein Import des Verlustvortrags bei Zuzug nach Österreich
Die Verlustverwertung an sich und der Verlustvortrag im Speziellen entsprechen dem Leistungsfähigkeitsprinzip, da nicht nur Gewinne versteuert werden müssen, sondern auch Verluste (grundsätzlich auch ausländische) entsprechend zu berücksichtigen...
![Kein Import des Verlustvortrags bei Zuzug nach Österreich](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/63.jpg)
![Wenn die Finanz durch Liechtenstein durchschaut](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/44.jpg)
Wenn die Finanz durch Liechtenstein durchschaut
Die liechtensteinische (Familien)Stiftung ist in letzter Zeit insbesondere im Zusammenhang mit dem Auftauchen brisanten Datenmaterials in die Schlagzeilen und in das Augenmerk verschiedener europäischer Finanzbehörden geraten. Die grundsätzliche Bedeutung der liechtensteinischen...
Aufkündigung des Erbschaftssteuer-DBA durch Deutschland mit Ende 2007
Die Aufkündigung des Erbschaftssteuer-DBA zwischen Ö und D führt dazu, dass das „ Weltvermögen “ von Österreichern der deutschen Erbschaftssteuer unterliegt, wenn zum Zeitpunkt des Erbens oder Vererbens in D ein Wohnsitz (z.B. durch ein...
![Aufkündigung des Erbschaftssteuer-DBA durch Deutschland mit Ende 2007](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/16.jpg)
![Neues bei Vereinsbesteuerung und Statutenanpassung](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/16.jpg)
Neues bei Vereinsbesteuerung und Statutenanpassung
Mit Wartungserlass 2005 hat das BMF die Vereinsrichtlinien geändert und damit seine Rechtsansicht zur Vereinsbesteuerung aktualisiert. Weiters erfolgte eine Gesetzesänderung betreffend die Kapitalertragsteuerbefreiung. :: Reisekostenersätze für Dienstnehmer Rz 774...
Steuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger
Zur Vermeidung der prohibitiven Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, denen Lohnsteuer oder Abzugsteuer vom Bruttobetrag abgezogen wird, besteht für Lohnempfänger ab 2005 die Möglichkeit mittels Formular E 7a einen Antrag zur...
![Steuerveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/36.jpg)
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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