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Steuer-News
Artikel zum Thema: Auslandszahlung
Februar 2018
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2018
Bis spätestens Ende Februar 2018 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2017 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese Personen beispielsweise als...
Februar 2017
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2017
Bis spätestens Ende Februar 2017 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2016 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese...
Januar 2017
Steuertermine 2017
Jänner Fälligkeiten 16.1. USt für November 2016 Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2016 Fristen und Sonstiges Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht...
Februar 2016
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2016
Bis spätestens Ende Februar 2016 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2015 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese...
Januar 2016
Steuertermine 2016
Jänner Fälligkeiten 15.1. USt für November 2015 Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2015 Fristen und Sonstiges Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht...
Februar 2015
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2015
Bis spätestens Ende Februar 2015 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2014 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese...
Artikel zum Thema: Auslandszahlung
![Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2018](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/14.jpg)
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2018
Bis spätestens Ende Februar 2018 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2017 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese Personen beispielsweise als...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2017
Bis spätestens Ende Februar 2017 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2016 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese...
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![Steuertermine 2017](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/9.jpg)
Steuertermine 2017
Jänner Fälligkeiten 16.1. USt für November 2016 Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2016 Fristen und Sonstiges Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2016
Bis spätestens Ende Februar 2016 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2015 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese...
![Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 29.2.2016](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/14.jpg)
![Steuertermine 2016](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/11.jpg)
Steuertermine 2016
Jänner Fälligkeiten 15.1. USt für November 2015 Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2015 Fristen und Sonstiges Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht...
Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2015
Bis spätestens Ende Februar 2015 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2014 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese...
![Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2015](https://www.klienten-info.at/inimg/xxl/18.jpg)
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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