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Steuer-News
Artikel zum Thema: Umgründung
Oktober 2005
Fallen bei der Einbringung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in eine GmbH
Seit der Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) von 34% auf 25% ist es zu einer regelrechten "Einbringungswelle" gekommen. Zahlreiche Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften haben dabei ihre Betriebe unter Anwendung der Begünstigungen des...
Oktober 2005
Neugründungs-Förderungsgesetz bei Übertragung von Betrieben und Teilbetrieben
Eine begünstigte Übertragung eines Betriebes bzw Teilbetriebes liegtvor wenn: ein Betrieb oder Teilbetrieb entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf...
Oktober 2004
Unbare Entnahme bei Umgründung im Lichte der Steuerreform 2005
Die bisher in Teilen der Fachliteratur als Steuermissbrauch gebrandmarkte Institution der unbaren Entnahme gem. § 16 Abs. 5 Umgründungssteuergesetz unterliegt laut einer neuen Publikation (ÖStZ 2004/675 S 310) einem Paradigmenwechsel. An Hand profunder Kalkulation wird dort...
Juni 2004
Die ideale Rechtsform für Ihr Unternehmen (Teil 1)
Mit der Senkung des Körperschaftsteuertarifes für Kapitalgesellschaften von bisher 34 % auf 25 % ab 2005 ist die Diskussion um die richtige Rechtsformwahl entbrannt. In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen die wesentlichsten Merkmale von Personengesellschaften und...
Februar 2004
Verteilung von Einkünften/Verlusten auf mehrere Besteuerungsperioden
Vom Regelfall der steuerlichen Gewinn-, Verlusterfassung im laufenden Ermittlungszeitraum entweder im Kalender oder Wirtschaftsjahr , wobei der Gewinn/Verlust in dem Kalenderjahr zu erfassen ist, in dem das Wirtschaftsjahr endet, gibt es unterschiedliche Verteilungsbegünstigungen...
März 2003
Unternehmensübertragungen - steuerliche Begünstigungen
Einleitend sei auf die Darstellung dieses Themas in der Klienten-Info Juli 2001 hingewiesen, in der den gesetzlichen Änderungen ab 1. Jänner 2001 besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Im folgenden liegt der Schwerpunkt auf den steuerlichen Begünstigungen...
Artikel zum Thema: Umgründung
Fallen bei der Einbringung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in eine GmbH
Seit der Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) von 34% auf 25% ist es zu einer regelrechten "Einbringungswelle" gekommen. Zahlreiche Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften haben dabei ihre Betriebe unter Anwendung der Begünstigungen des...
Neugründungs-Förderungsgesetz bei Übertragung von Betrieben und Teilbetrieben
Eine begünstigte Übertragung eines Betriebes bzw Teilbetriebes liegtvor wenn: ein Betrieb oder Teilbetrieb entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf...
Unbare Entnahme bei Umgründung im Lichte der Steuerreform 2005
Die bisher in Teilen der Fachliteratur als Steuermissbrauch gebrandmarkte Institution der unbaren Entnahme gem. § 16 Abs. 5 Umgründungssteuergesetz unterliegt laut einer neuen Publikation (ÖStZ 2004/675 S 310) einem Paradigmenwechsel. An Hand profunder Kalkulation wird dort...
Die ideale Rechtsform für Ihr Unternehmen (Teil 1)
Mit der Senkung des Körperschaftsteuertarifes für Kapitalgesellschaften von bisher 34 % auf 25 % ab 2005 ist die Diskussion um die richtige Rechtsformwahl entbrannt. In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen die wesentlichsten Merkmale von Personengesellschaften und...
Verteilung von Einkünften/Verlusten auf mehrere Besteuerungsperioden
Vom Regelfall der steuerlichen Gewinn-, Verlusterfassung im laufenden Ermittlungszeitraum entweder im Kalender oder Wirtschaftsjahr , wobei der Gewinn/Verlust in dem Kalenderjahr zu erfassen ist, in dem das Wirtschaftsjahr endet, gibt es unterschiedliche Verteilungsbegünstigungen...
Unternehmensübertragungen - steuerliche Begünstigungen
Einleitend sei auf die Darstellung dieses Themas in der Klienten-Info Juli 2001 hingewiesen, in der den gesetzlichen Änderungen ab 1. Jänner 2001 besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Im folgenden liegt der Schwerpunkt auf den steuerlichen Begünstigungen...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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