Artikel zum Thema: Abweichendes Wirtschaftsjahr
Februar 2023
Begleiteffekte aus der Senkung der Körperschaftsteuer seit 2023
Mit Beginn des Jahres 2023 ist der Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 24 % abgesenkt worden und eine weitere Absenkung erfolgt mit dem Jahr 2024 von 24 % auf 23 %. Neben niedrigerer Steuerbelastung auf Ebene der Körperschaft ergeben sich durch die Absenkung weitere...
Dezember 2020
Steuerliche Ergebnisglättung durch Verlustrücktrag für Verluste aus 2020
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 ist krisenbedingt ein Novum in das österreichische Steuerrecht aufgenommen worden. Mithilfe des Verlustrücktrags wurde eine Entlastungsmaßnahme geschaffen, die zu einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft beitragen...