Artikel zum Thema: Anrechnungshöchstbetrag
Viele Parameter sind bei der Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen zu beachten
Dem Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt für die Beurteilung der Ansässigkeit von natürlichen Personen und folglich für die Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht in dem einen oder anderen Staat große Bedeutung zu. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen...
Hinzurechnungsbesteuerung und "Methodenwechsel neu" für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften
Als Teil der Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance Directive durch das Jahressteuergesetz 2018 ist es in Österreich mit dem Jahr 2019 zur Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung wie auch zu Änderungen beim sogenannten Methodenwechsel gekommen (beides in...
Besteuerung sonstiger Bezüge ist beim Anrechnungshöchstbetrag zu berücksichtigen
Wird ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger gleichzeitig auch in einem anderen Land steuerpflichtig, droht grundsätzlich Doppelbesteuerung , da die im Ausland erzielten Einkünfte nicht nur dort, sondern auch in Österreich besteuert würden....
Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags ohne spezielle Tarifregelungen
Bekanntermaßen wird die Doppelbesteuerung durch die Befreiungsmethode oder durch die Anrechnungsmethode verhindert. Während Österreich bei der Befreiungsmethode üblicherweise den Progressionsvorbehalt vorsieht, kommt bei der Anrechnungsmethode der...
Kein periodenübergreifender Anrechnungsvortrag von ausländischen Steuern
Bekanntermaßen wird eine Doppelbesteuerung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) üblicherweise dadurch vermieden , dass entweder die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen werden ( Befreiungsmethode ) oder aber z.B. Österreich als...
Steuerfreiheit von ausländischen Portfoliodividenden nunmehr beschlossen
Wie schon im Juni 2008 (KI 06/08) berichtet, hat der VwGH die Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei ausländischen Portfoliobeteiligungen (das sind von österreichischen Kapitalgesellschaften gehaltene unter 10%-Anteile an EU-Kapitalgesellschaften bzw....