Artikel zum Thema: GrESt
Grunderwerbsteuer bei Baurechten
Wenngleich für die Berechnung der Grunderwerbsteuer (GrESt) grundsätzlich der Wert der Gegenleistung (z.B. der Kaufpreis) maßgeblich ist, so kommt auch dem sogenannten Grundstückswert als Mindestbemessungsgrundlage eine wesentliche Bedeutung zu. Nicht zuletzt...
Kurz-Info: Grundstückswert-Pauschalwertmethode - Berechnungsprogramm der Finanzverwaltung ab März geplant
In der KI 01/16 haben wir über die neue Grundstückswertverordnung berichtet. Demnach ist ab 2016 der Grundstückswert zur Berechnung der Grunderwerbsteuer entweder nach der Pauschalwertmethode oder anhand eines geeigneten Immobilienpreisspiegels zu...
Grundstückswertverordnung als wichtiger Bestandteil der "Grunderwerbsteuer neu"
Die „Grunderwerbsteuer neu“ ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass anstelle des (dreifachen) Einheitswertes ab 1.1.2016 der sogenannte Grundstückswert als Bemessungsgrundlage gilt, welcher deutlich näher am Verkehrswert liegt und somit bei unentgeltlichen...
Steuerreform kompakt V - Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer
Das neue System der Grunderwerbsteuer in der Fassung der Steuerreform 2015/2016 ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass der Grundstückswert , welcher gleichsam dem Verkehrswert entspricht, den (dreifachen) Einheitswert bei unentgeltlichen Übertragungen...
Maßnahmen vor Jahresende 2015 - Für alle Steuerpflichtigen
Grundstücksschenkungen und Grundstücksverkäufe Auch wenn es zu keiner Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer gekommen ist, können sich Grundstücksübertragungen in der Familie ab 2016 spürbar verteuern . Grund dafür sind...
Steuerreformgesetz 2015 in Begutachtung
Die Neugestaltung des Einkommensteuertarifs wird – wie in der KI 04/15 vorgestellt – umgesetzt. Niedrigverdiener können bereits für das Jahr 2015 eine „ SV-Rückerstattung “ von bis zu 220 € (bisher 110 €)...